In der neuen ZinsO (Heft 4, 2016, 144) gibt es einen Aufsatz von Herrn Dr. Laroche zu dem Thema, der die Ansichten des AG Aurich und des AG Göttingen (vorzeitige RSB ohne Forderungsanmeldung auch bei Stundung) nicht für richtig hält, allerdings einen Alternativvorschlag macht. Er ist der Ansicht, man sollte einfach keinen Treuhänder bestellen. Eine verteilbare Masse gibt es nicht, so dass es keines Treuhänders bedarf. Dann läuft praktisch die WVP ohne Treuhänder und damit ohne - weitere - Kosten ab.
Was haltet Ihr davon?
ganz so neu ist die Idee nicht: ZInsO 2007, 873
was ich jetzt davon halte, muss ich mir noch überlegen
Und dann hat´s der Rechtspfleger an der Backe und fordert den Schuldner brav alljährlich auf, seine Unterlagen zu übersenden (im Zweifelsfalle, da der H4-Bescheid ja schon nach 6 Monaten abläuft, halbjährlich)? DAS möchte sich sehen, besonders an "meinem" Insolvenzgericht. Ob da dann endlich mal Vernunft einzieht?
Da wäre ich sehr dafür.