Guten Morgen!
Ich bin etwas unentschlossen und brauche mal einen Rat:
Der Erblasser hinterlässt Schulden und eine marode Immobilie, wobei zum Grundstück tatsächlich nur das Haus gehört, das Grundstück selbst steht im Eigentum der Gemeinde.
Der Sterbefall ist inzwischen 6 Jahre her, Bewegung kam nun wieder in die Sache, da die Immobilie hier bekannt wurde.
Alle bekannten Erben der 1. und 2. Erbordnung (mütterlicherseits) haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Ermittlungen über die Linie zum Erblasservater dauern noch an (wurde damals nicht gemacht).
Nun habe ich ein Schreiben vom Ordnungsamt in der Akte, dass man um Mitteilung der Erben bittet, da am Haus umfangreiche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen sind.
Mir kam daher kurz der Blitzgedanke Nachlasspflegschaft anordnen, aber ohne Geld, was sollte der Nachlasspfleger machen? Der kann auch nur zusehen, wie die Immobilie verfällt und muss dann Sicherungsmaßnahmen von der Stadt dulden.
Was meint ihr? Anordnung Nachlasspflegschaft sinnvoll?
Mein Plan, die Erbenermittlung väterlicherseits selbst abschließen (vielleicht ist es unproblematisch) und Fiskuserbrecht feststellen.
Grüße Döner