Hallo liebe Kollegen.
Ich frage mich, wann das Amt des Nachlasspflegers beginnt, wenn ich feststelle, dass ich den Anordnungsbeschluss der Nachlasspflegschaft an einen Beteiligten nicht gesandt habe. Nachlasspfleger wurde jedoch nach Anordnung zeitnah persönlich von mir verpflichtet.
Ich meine die persönliche Verpflichtung allein entscheidet, auch wenn ich einen Beteiligten bei der Zustellung des Anordnungsbeschlusses vergessen habe, oder?
Vielen Dank.