Ich weiß, das Thema gab es irgendwo schon mal, aber ich finde es nicht.
Sachverhalt:
Wenn der ArbGeb des Schuldners versehentlich einen pfändbaren Betrag an die InsMasse auskehrt und dann feststellt, dass die nicht gerechtfertigt ist und diesen zurück verlangt, muss ich ihm das zurück zahlen, wenn die Verfahrenskosten (Stundung) nicht vollends gezahlt sind.
Oder schließt die ungerechtfertigte Bereichung eine Masseunzulänglichkeit aus?
Danke im Voraus!