Moin,
ich habe folgendes Problem und finde keinen Ausweg.
Es läuft eine Teilungsversteigerung mit mehr als 20 Erben.
1 Miterbe betreibt - logisch.
Es bleiben mehrere Grundschulden bestehen.
Vor dem Termin teilt ein Grundschuldgläubiger mit, dass er bereits Löschungsbewilligung erteilt und den Brief an einen Miterben herausgegeben hat und deshalb auf alles verzichtet.
Ich werte das als Minderanmeldung und nehme keine Zinsen und keine Nebenleistung ins gG, sondern nur das Kapital.
Nach dem Zuschlag legt ein Miterbe nun plötzlich die Löschungsbewilligung und den Brief vor der Verteilung vor.
Ohne eine Erklärung.
Was mache ich als Versteigerungsgericht nun?
§ 50, 51 ZVG greift nun nicht - das Recht hatte formell beim Zuschlag bestand.
Herausgabe an den Ersteher und neuen Eigentümer?
Schlecht, weil der dann ja zu billig erworben hat.
Herausgabe an die alten Eigentümer / Erbengemeinschaft?
Bringt auch nix - die können keine Zahlung verlangen, da nur Löschungsbewilligung und keine Abtretung.
Herausgabe an den Einreicher?
Scheidet komplett aus. Dieser ist weder Berechtigter, da nicht Eigentümer - noch ist er von der Erbengemeinschaft bevollmächtigt.