Hallo zusammen,
Schlusstermin wurde bestimmt, Bekanntmachung gem. § 188 InsO ist erfolgt.
danach wurde das Schlussverzeichnis noch geändert, eine FO wurde festgestellt.
Gleichzeitig reicht der IV einen neuen Veröffentlichungstext gem. § 188 InsO ein, da sich der Betrag geändert hat.
Ist dieser noch zu veröffentlichen?
Hatte mal eine Fundstelle gefunden, dass eine erneute Bekanntmachung unterbleiben kann, finde diese aber nicht...
Liebe Grüße.