Ich habe jetzt folgendes handschriftliches Testament:
Erblasser setzt seine beiden Enkel zu Erben ein (erwähnt werden Auto, Sparbuch, Rest Konto, Wohnungseinrichtung). Sodann werden die 2 eigenen Kinder erwähnt, die "keinen Anspruch haben sollen", weil sie zu Lebzeiten schon genug bekommen hätten und zudem den Erblasser "nicht mehr angucken" würden.
Nun haben beide Enkel die Erbausschlagung erklärt.
Wie würdet Ihr nun das Testament auslegen: (a) Erben zweiter Ordnung gesetzlich oder (b) doch die Kinder als gesetzliche Erben ansehen (weil vielleicht kein genereller Ausschluss, sondern nur in Relation, dass lieber die Enkel zum Zuge kommen sollen, aber wenn diese wegfallen, dennoch dann lieber die Kinder zum Zuge kommen sollen als entferntere Verwandte) ?
Meine Kollegin tendiert eher zu (a) und ich halte (b) für durchaus möglich.
Und im Übrigen: Würdet Ihr jetzt auch noch Nachforschungen betreiben hinsichtlich des Nachlasses und der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft. Dies wiederum würde meine Kollegin jetzt auch tun, während ich dazu keine richtige Veranlassung sehe, weil ich keinerlei Anhaltspunkte für zu sichernden Nachlass habe. Meine Kollegin meint z.B., die Enkel könnten ja über eine Vollmacht verfügen und alles abräumen, andererseits aber die Erbschaft ausschlagen, um z.B. mit der Auflösung der Wohnung nichts zu tun zu haben.
Kleine Anmerkung:
Aus der Akte des vorverstorbenen Ehegatten, der gegenständlichen Erblasser zunächst als Alleinerben eingesetzt hatte, geht hervor, dass der vorverstorbene Ehegatte eine Forderung gegen eines der Kinder über ca. 20.000 DM hatte, die offenbar nicht mehr bedient wurde. Zudem hat die überlebende Ehefrau (derzeitige Erblasserin) den Nachlass inventarisieren lassen, aus welchen Gründen auch immer, das alles aber schon 1998, und da war kaum was an Nachlassmasse vorhanden (abgesehen von dieser Forderung).