Damit dürfte die Frage von New2008 beantwortet sein.
Nicht ganz. Das Vermögen am Todestag betrug 4.000,00 EUR, es also nicht ganz unwahrscheinlich, dass es noch Nachlassverbindlichkeiten (Beerdigung) gibt, welche dann noch abzuziehen wären.
Ist richtig. Aber immerhin denkt er jetzt nicht mehr (wie sein Posting vermuten ließ), dass fraglich ist, ob der im Thread thematisierte Schonbetrag ab dem 01.04. i.H.v. 5.000,00 € oder vorherige Schonbetrag von 2.600,- € anzusetzen ist.
Nachlassverbindlichkeiten etc zu prüfen, traue ich jetzt einfach mal jedem Rpfl zu