Hallo liebe Grundbuchspezialisten!
Darf ich, wenn ich ein berechtigtes Interesse an einer Eintragung einer beschränkten persönlichen DIenstbarkeit habe, Einsicht in das Grundbuch und ggfs in den Kaufvertrag des betreffenden Grundtsückes nehmen?
Wenn ja, stelle ich einfach einen schriftlichen Antrag?
Wenn nein, gibt es eine andere Möglichkeit?
Fragende Grüße