Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Im Grundbuch als Eigentümerin ist eine UG (haftungsbeschränkt) eingetragen. Die Grundschuld wird am 20.05.2017 durch die GmbH, vertr. d. d. GF (von § 181 BGB befreit) als Eigentümerin für die GmbH bestellt.
Aus den Handelsregisterauszügen ist ersichtlich, dass die Eintragung der formwechselnden Umwandlung am 17.10.2017 im HR eingetragen wurde. Der Gesellschaftervertrag datiert vom 02.05.2017.
Die Erhöhung des Gesellschafterdarlehen in Stammkapital wird erst durch die Eintragung im Handelsregister wirksam. Bedeutet dieses, dass die GmbH auch
erst dann in der Grundschuldbestellungsurkunde als Eigentümerin hätte auftreten dürfen.
Danke!