: ... Monatsraten von 700 €, monatlich am Ersten, erstmals ab 01.04.2016 an die Landesjustizkasse zu zahlen hat...
Und wegen dieser Formulierung, muss ich Dir damit
Es wird mMn den Betroffenen zu einfach gemacht, es gibt so etwas wie eigenverantwortlich !
widersprechen.
Wenn das Gericht schreibt "zum 01.04." könnte ich mit Deiner Auffassung mitgehen, dass der Schuldner das Geld zurückhalten müsste, da genau weiß zu welchem Zeitpunkt die Zahlung zu erfolgen hat. Da es aber heißt "ab dem 01.04." und zusätzlich noch eine gesonderte Zahlungsaufforderung kommen soll, sagt sich der schlichte Empfängerhorizont "Ach, irgendwann muss ich mal was zahlen, die sagen mir dann schon wann genau ich zahlen soll". Wenn das Gericht keine (nach Empfängerhorizont, und da dürfen wir nicht uns als Maßstab nehmen) eindeutigen Angaben macht, muss es damit leben, wenn das Geld verbraucht ist.
Ich sehe es hier als Antrag auf Überprüfung; und wenn sich die Raten dann erledigt haben oder verringern, hat das Gericht in diesem Falle Pech. Das Versäumnis des Gerichts als Verschulden des Schuldners zu sehen, finde ich hier nicht richtig.