Drauf setzen musst Du Dich ja nicht gleich - Einsicht kann man ja auch auf der Geschäftsstelle nehmen.
Mach die Wirkung der Aufhebung doch einfach abhängig von der Rechtskraft.
;)... die ist schon zieml. dick, da kann ich mich wirkl. bald draufsetzen:D
Das Abhängigmachen der Wirkung von der RK ist 'n guter Tipp.