Hallo liebe Kollegen.
Mir liegt ein Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung zu einer Erbausschlagung vor.
Ich wende mich jedoch an das Forum Nachlass, da ich glaube, dass die Frist zur Ausschlagung bereits abgelaufen ist.
Die Betreuer haben vor einem Jahr (!) das Erbe für den Betreuten ausgeschlagen.
Das Nachlassgericht im Haus hat die Ausschlagung beurkundet und den Antrag auf Genehmigung aufgenommen, jedoch nicht an das Betreuungsgericht weiter geleitet.
Fiskus-Erbrecht wurde festgestellt. Als Betreuungsgericht habe ich erst vor zwei Wochen im Zuge des Jahresberichtes von der Erbausschlagung durch die Betreuer erfahren.
Ich kann Genehmigungen nicht mehr erteilen, wenn die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes feststeht. Ich meine, dass die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen ist.
Der Verfahrenspfleger meint jedoch, dass die Hemmung des Fristablaufs mit Anregung des Genehmigungsverfahrens beginnt und dass mit Beantragung beim Nachlassgericht bereits die Anregung begonnen hatte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.