Mein selbständiger Sch. erzielt lt. Jahresbericht in der WVP nunmehr monatliche Nettogewinne in Höhe von 1.300,00 EUR. Unterhaltspflichten bestehen nicht.
Zahlungen zur Masse leistet er auch nicht.
Mein Frage; kann ich gemäß § 4 b InsO die (für alle Verfahrensbaschnitte) gewährte Kostenstundung dahingehend abändern, dass er Raten zahlen muss. Entweder gemäß § 115 ZPO oder den unpfändbaren Betrag nach § 850 c ZPO, den ein abhängig beschäftigter Schuldner auf Grund Abtretungserklärung zur Masse zahlen müsste.
PS: Bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Verfahrens nach § 200 InsO erzielte er nur 700,00 EUR Nettogewinn pro Monat.