Hast du auch gegen den eventuell anderslautenden Willen der Kindesmutter und/oder des Amtsvormundes vorgelegt?
Mindestens im Falle des § 176a StGB würde sogar ich einen Antrag nach § 18 Abs. 3 BNotO stellen (der dann vermutlich abgelehnt wird, denn die notarielle Schweigepflicht besteht zwar nicht bei Geldwäscheverdacht, wohl aber bei Kindesmißbrauch :(, aber immerhin habe ich dann das mir Mögliche versucht).