Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • Einen Bietinteressenten würde ich nicht als Verfahrensbeteiligten (da ist es ja eindeutig) und auch nicht als rechtsuchenden Bürger ansehen, daher 3G-Nachweis zu bejahen. Eine Klarstellung von oben wäre aber schön.

    Um die Kontakte zu reduzieren, versucht hier auch die RASt, soviel es geht über telefonische Hilfestellung abzufedern und nur wirklich notwendige persönliche Vorsprachen durchzulassen. GB-Auszüge werden auf Anforderung zugeschickt. Rechtsuchende sind hier also wirklich solche, die zu Gericht müssen. Bietinteressenten müssen ja nicht. Und wer bereit ist, sechs- und siebenstellige Beträge im Rahmen des ZVG loszuwerden, der ist sicher auch bereit, zumindest einen Testnachweis vorzulegen, zumal es zumindest hier an jeder Ecke inzwischen wieder Testmöglichkeiten gibt.

    Was die Maskentragung im Sitzungssaal betrifft, hängt es wohl von den Verfahren ab. Bei Massenzusammenkünften in Versteigerungssachen macht Maske auf jeden Fall Sinn, bei anderen Sachen wieder weniger, wenn es auch um Mimik des Zeugen oder der Angeklagten geht. Daher finde ich es prinzipiell gut, dass das jeder Vorsitzender selbst entscheiden kann.

  • ......
    Ich habe hier im Februar eine "Schrottimmobilie" terminiert, der große Saal wird wieder rappelvoll sein und viele Interessenten zusätzlich stehen.....
    Da hier bekanntlich nichts weiter eingefordert wird als eine Maske (gern gesehen eine FFP2-Maske..) denke ich es ist sinnvoll den Termin aufzuheben und in den Sommer 22 zu legen in der Hoffnung, dass die Omikron-Welle abgeklungen ist und dem "Selbstschutz" weniger entgegensteht.....

    Wie haltet ihr es derzeit ? Augen zu und durch ?

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

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    Ich habe hier im Februar eine "Schrottimmobilie" terminiert, der große Saal wird wieder rappelvoll sein und viele Interessenten zusätzlich stehen.....
    Da hier bekanntlich nichts weiter eingefordert wird als eine Maske (gern gesehen eine FFP2-Maske..) denke ich es ist sinnvoll den Termin aufzuheben und in den Sommer 22 zu legen in der Hoffnung, dass die Omikron-Welle abgeklungen ist und dem "Selbstschutz" weniger entgegensteht.....

    Wie haltet ihr es derzeit ? Augen zu und durch ?

    Das ist deine Entscheidung und deine Verantwortung. Ich würde aufheben oder extern großen Saal mieten. Rappelvoll mit stehen zwischen den Stühlen ist unverantwortlich

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    Ich habe hier im Februar eine "Schrottimmobilie" terminiert, der große Saal wird wieder rappelvoll sein und viele Interessenten zusätzlich stehen.....
    Da hier bekanntlich nichts weiter eingefordert wird als eine Maske (gern gesehen eine FFP2-Maske..) denke ich es ist sinnvoll den Termin aufzuheben und in den Sommer 22 zu legen in der Hoffnung, dass die Omikron-Welle abgeklungen ist und dem "Selbstschutz" weniger entgegensteht.....

    Wie haltet ihr es derzeit ? Augen zu und durch ?

    Das ist deine Entscheidung und deine Verantwortung. Ich würde aufheben oder extern großen Saal mieten. Rappelvoll mit stehen zwischen den Stühlen ist unverantwortlich


    Ich halte meine Termine grundsätzlich im Gericht ab, nicht in Festsälen, Hallen , wie auch immer bin ja nicht auf "Tournee"......

    und "unverantwortlich" sind m.E. lediglich die Bestimmungen, welche eine ungehinderte Termins Wahrnehmung nur mit Maske erlaubt...

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    1. Korinther 16,14

  • Ich bin auch nicht auf Tournee.

    Aber die Beteiligten haben auch einen Anspruch darauf, dass ihrem Recht genüge getan wird. Jahrelang nichts machen mit der Begründung "Sitzungssaal zu klein" ist mit unserer Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren. Es gibt immer Gründe, auf größere und externe Räume auszuweichen, zB NSU-Prozess, große Insolvenzen...und jetzt eben Corona. So what!?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn die Anmietungskosten Verfahrenskosten sind und an einem Terminstag in einer größeren Halle für mehrere Verfahren terminiert wird (z. B. 9 Uhr, 11 Uhr, 13 Uhr, 15 Uhr) sind die Kosten je Verfahren doch überschaubar und fallen bei teilweise erheblichen Verkehrswerten doch nicht ins Gewicht. Da ist doch eine überlange Verfahrensdauer doch erheblich belastender - auch für den Schuldner, dessen möglicher Übererlös vielleicht ein bisschen geschmälert wird.:gruebel:

    Ich kenne es aus meiner Ausbildung (unter damals ganz anderen Vorzeichen) noch, dass die Versteigerungsrechtspfleger Termine auswärts abgehalten haben: Bei Objekten auf dem Land war die Resonanz jedesmal größer, wenn im großen Saal des örtlichen Wirtshauses - oft in übrig gebliebener Faschings- und Festdeko der letzten Veranstaltung - versteigert wurde und die Bauern und sonstigen Dörfler es leichter hatten, zu kommen und mitzubieten, während sie eher nicht in die "große Stadt" gekommen wären. Da wurden dann im Anschluss im Wirtshaus zwischen Gläubigern, Schuldnern und neuen Eigentümern gleich die wesentlichen Sachen sowie im Groben die Erlösverteilung geregelt und hinterher gabs für alle eine zünftige Brotzeit. Ach das waren noch rustikale Zeiten...
    Da gab es auch noch keine Complianceregeln und Leute, die gefragt hätten, wer die Brotzeit spendiert :maulhalt:

    Daher sehe ich es heute auch als notwendig an, rauszugehen, um den Rechtsgewährungsanspruch der Bürger zu erfüllen. Aber da kann ich nur für meinen Bezirk sprechen. Die Voraussetzungen und Gegebenheiten sind ja überall anders. Hier wird zusätzlich zur Anmietung größerer Räume auch mit Sicherheitsverfügungen gearbeitet, wonach die Interressenten und einen aktuellen PCR-Test nachweisen müssen. Wer für Immobilien hohe Summen bietet, kann auch mal 70 € für einen privaten PCR-Test berappen. 3G gilt in Bayern für Interessenten sowieso.

  • Stimmt. Das hat nur unser Präsident als Hausherr so angeordnet. Es wurde uns hier aber so verkauft, dass es woanders in Bayern auch gelten sollte, wobei das jeder Standort für sich selbst entscheiden kann qua Hausrecht. Aber es stimmt, eine bayernweite Regelung gibt es nicht - das nehme ich zurück.

  • Eine Frage an jene, die Räumlichkeiten auswärts anmieten: Wie gewährleistet Ihr Eure eigene Sicherheit in diesen Terminen? Kommt dann ein Trupp Wachtmeister*innen mit raus, um gegebenenfalls auftretenden Störer*innen zu begegnen? Oder laufen bei Euch alle Termine sowieso friedlich und störungsfrei? Wer macht dann die Prüfung der 2-G- oder 3-G-Rege (sofern bei Euch gültig oder von Euch angeordnet)?

    Ich bin schon an dem banalen Versuch gescheitert, den Termin auch nur in den Innenhof des Gerichts zu verlegen. Zum Glück sind Termine mit mehr als 30 Bietinteressent*innen hier so exotisch, dass ich mir um die Anmietung von Räumlichkeiten keine Gedanken zu machen brauche, sofern nur der Schwurgerichtssaal des Landgerichts grad frei ist.

  • ich habe 2 Wachtmeister*innen dabei, die im Foyer die gleichen Kontrollen vornehmen, wie sie auch beim Betreten des "echten" Amtsgerichts erfolgen und im Bedarfsfall in der Verhandlung die Durchsetzung meiner Anordnungen gewährleisten könnten (war jedoch noch nie erforderlich).

  • Was ist, wenn die Sicherheiten (Schecks) auf dem Heimweg verloren gehen? Was ist, wenn auf dem Weg was passiert?
    Bei uns im Gericht gelten für Bietinteressenten keine 3-G-Regeln. Bei der Anmietung von Räumen wird darauf aber schon Wert gelegt.

    Ich werde die Termine weiterhin absetzen.

  • und "unverantwortlich" sind m.E. lediglich die Bestimmungen, welche eine ungehinderte Termins Wahrnehmung nur mit Maske erlaubt...[/QUOTE]

    Du kannst doch auch für deinen Termin anordnen, dass 3G gilt. Sitzungsleitende Anordnung als Teil der terminbestimmung.

    Es gibt diverse Varianten wie man selbst dafür sorgen kann, dass ein Termin sicher abläuft

  • QUOTE=Queen;1227308]und "unverantwortlich" sind m.E. lediglich die Bestimmungen, welche eine ungehinderte Termins Wahrnehmung nur mit Maske erlaubt...[/QUOTE]

    Du kannst doch auch für deinen Termin anordnen, dass 3G gilt. Sitzungsleitende Anordnung als Teil der terminbestimmung.

    Es gibt diverse Varianten wie man selbst dafür sorgen kann, dass ein Termin sicher abläuft[/QUOTE]

    .....Nein, so ist das nicht. Wenn das JM es als Order herausgibt, dass jedem Bürger der ungehinderte Zugang zur Justiz möglich sein muss, dann kann ich nicht hergehen und 2G plus für meine Terminsteilnahme verlangen, zumal da niemand sein wird, der dies am Saaleingang kontrolliert.
    Fühlen sich Bürger ausgeschlossen ist mit Beschwerden pp. zu rechnen, schlimmstenfalls „Zuschlagsbeschwerde“
    Dies sehe ich nicht als meine Aufgabe an und es liegt auch nicht an mir, dass die Termine nicht stattfinden können. Wir als Rechtspfleger sind auch am wenigsten dafür verantwortlich, das Termine aufgehoben und verschoben werden müssen.
    Den Schuh ziehe ich mir auf keinen Fall an...
    Es liegt allein an der Justiz dem JM entsprechend, schutzwürdige Regelungen zu treffen, anzuordnen und zu erlassen....

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    1. Korinther 16,14

  • Ich bin auch nicht auf Tournee.

    Aber die Beteiligten haben auch einen Anspruch darauf, dass ihrem Recht genüge getan wird. Jahrelang nichts machen mit der Begründung "Sitzungssaal zu klein" ist mit unserer Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren. Es gibt immer Gründe, auf größere und externe Räume auszuweichen, zB NSU-Prozess, große Insolvenzen...und jetzt eben Corona. So what!?


    Du verstehst es nicht.
    Was hindert das JM entsprechend die 2G Regel plus für die Teilnahme an ZV- Terminen festzuschreiben ? Nichts.
    Das müssen wir derzeit fast überall nachweisen und vorzeigen, wenn wir bei XY Essen wollen, Sport treiben wollen, Bekleidung kaufen wollen etc. pp.
    WIR haben den Anspruch im Termin von 60 Minuten und länger umfassend gesundheitlich geschützt zu werden, nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • QUOTE=Queen;1227308]und "unverantwortlich" sind m.E. lediglich die Bestimmungen, welche eine ungehinderte Termins Wahrnehmung nur mit Maske erlaubt...

    Du kannst doch auch für deinen Termin anordnen, dass 3G gilt. Sitzungsleitende Anordnung als Teil der terminbestimmung.

    Es gibt diverse Varianten wie man selbst dafür sorgen kann, dass ein Termin sicher abläuft[/QUOTE]

    .....Nein, so ist das nicht. Wenn das JM es als Order herausgibt, dass jedem Bürger der ungehinderte Zugang zur Justiz möglich sein muss, dann kann ich nicht hergehen und 2G plus für meine Terminsteilnahme verlangen, zumal da niemand sein wird, der dies am Saaleingang kontrolliert.
    Fühlen sich Bürger ausgeschlossen ist mit Beschwerden pp. zu rechnen, schlimmstenfalls „Zuschlagsbeschwerde“
    Dies sehe ich nicht als meine Aufgabe an und es liegt auch nicht an mir, dass die Termine nicht stattfinden können. Wir als Rechtspfleger sind auch am wenigsten dafür verantwortlich, das Termine aufgehoben und verschoben werden müssen.
    Den Schuh ziehe ich mir auf keinen Fall an...
    Es liegt allein an der Justiz dem JM entsprechend, schutzwürdige Regelungen zu treffen, anzuordnen und zu erlassen....[/QUOTE]

    Natürlich kannst du 2G+ für deinen Termin anordnen. Du wägst bietinteresse gegen notwendige Gesundheitsschutzmaßnahmen ab und triffst Anordnungen. Wenn das für die Öffentlichkeit in Strafverfahren hält, warum soll das nicht für die bietinteressenten in der ZVG halten

  • Ich bin auch nicht auf Tournee.

    Aber die Beteiligten haben auch einen Anspruch darauf, dass ihrem Recht genüge getan wird. Jahrelang nichts machen mit der Begründung "Sitzungssaal zu klein" ist mit unserer Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren. Es gibt immer Gründe, auf größere und externe Räume auszuweichen, zB NSU-Prozess, große Insolvenzen...und jetzt eben Corona. So what!?


    Du verstehst es nicht.
    Was hindert das JM entsprechend die 2G Regel plus für die Teilnahme an ZV- Terminen festzuschreiben ? Nichts.
    Das müssen wir derzeit fast überall nachweisen und vorzeigen, wenn wir bei XY Essen wollen, Sport treiben wollen, Bekleidung kaufen wollen etc. pp.
    WIR haben den Anspruch im Termin von 60 Minuten und länger umfassend gesundheitlich geschützt zu werden, nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Kann man so sehen. Bedeutet aber ganz platt gesagt, dass das JM die Arbeit der Gerichte und insbesondere der Rechtspfleger machen soll und der Rechtsgewährungsanspruch der Bevölkerung (zu der auch die Gläubiger zählen) nichts Wert ist.

    Finde ich schade.

    Ich habe in den letzten Wochen Termin mit 300 Teilnehmer erlebt, bei denen zwar alle stehen mussten, es nach dem Zuschlag aber Beifall für das Gericht gab, wie das ganze organisiert und abgewickelt wurde (Amtsgericht Königs Wusterhausen, nochmals mein Respekt).

    Aber häufiger war, dass am Tag vorher aufgehoben wurde, weil 20 Sicherheitsleistungen einbezahlt waren. Ich empfinde das als peinlich für die Justiz, aber es ist halt, wie es ist.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Es ist ziemlich einfach nur auf oben zu schimpfen..

    Kollege zieht eine Termin durch, ungefähr 130 Bietinteressenten, die bis auf die Straße zur Kontrolle anstehen und nicht in den Sitzungssaal passen, ein anderer, größerer Sitzungssaal war nicht verfügbar. Anhand der Sicherheitsleistungen (15) war dieses Ausmaß nicht vorhersehbar. M. E. wickelt er den Termin ohne Probleme ab, bittet Interessenten, die nicht mehr bieten wollen zu gehen usw. Danach bekommt er einen Einlauf von der Verwaltung, da dies dem öffentlichen Ansehen des Gerichts geschadet hätte.

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