Guten Tag,
mal eine Verständnisfrage für mich…..
Alle Erben der 1. Erbordnung haben die Erbschaftausgeschlagen, die Akte ist schon weggelegt. Nun meldet sich die Bank A und fragt nach den Erben. Als Anlage wird der Kreditvertragbeigefügt. Ich sehe, dass eine Risikolebensversicherung vereinbart wurde, derauf den Finanzierungsbetrag noch draufgerechnet und natürlich verzinst wurdeund ich sehe, dass dieser Risikolebensversicherungsbetrag in Summe –netto- andie Lebensversicherung B überwiesen wurde.
Nun meine Verständnisfrage, was passiert eigentlich mitdiesem Versicherungsbetrag?
Sicherlich wird den Lebensversicherung B nach negativer Erbenanfrage vereinnahmen,aber richtig ist das doch nicht?
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