Hallo,
nachdem ich hier nichts über das Thema gefunden, stelle ich mal mein Problem zur Diskussion und hoffe auf eure Hilfe:
Minderjähriges Kind erhält vom Vater GmbH-Anteile einer bereits bestehenden GmbH schenkweise übertragen. Die GmbH hat als Unternehmensgegenstand ausschließlich die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz, sowie dessen Vermietung und Verpachtung. Handel mit Grundbesitz ist nicht zulässig. Geschäftsführerin und Gesellschafterin ist die Mutter. Weiterer Gesellschafter ist der Vater. Nach Übertragung stellen sich die Anteile wie folgt dar : Mutter 26%, Vater 54 %, Kind 20 %.
Die Stammeinlage ist nachweislich voll erbracht. Nachschußpflichten bestehen laut Vertrag nicht, ebensowenig wie Verbindlichkeiten. Ausfall- und Differenzhaftungen liegen ebenfalls nicht vor.
Eine Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB ist nicht zu erteilen, da das Kind nicht alleiniger Gesellschafter wird.
Meiner Meinung nach kommt auch § 1822 Nr.10 BGB nicht zur Anwendung, da das Kind keine fremden Verbindlichkeiten übernimmt. Die Haftung ist ja auch auf die geschenkte Einlage beschränkt.
Ich würde somit keine Genehmigungpflicht sehen. Was meint Ihr?
Allerdings stellt sich mir auch die Frage, ob die Eltern das Kind vertreten können, oder ob ein Pfleger zu bestellen ist, dessen Erklärungen jedoch nicht genehmigt werden? Klingt für mich zwar nicht logisch, aber eine Kollegin meinte, dass dies möglich sein könnte.