Frage Kontenpfändung

  • Hallo,

    haben Schuldner, welcher nach Vorlage der Drittauskünfte über kein eigenes Konto verfügt.
    Er ist nur Verfügungsberechtigter von 3 Konten seiner Mutter (95 Jahre)....
    Er ist Rentner bezieht also Rente, die höchstwahrscheinlich auf einem dieser Konten landet.
    Er ist auch das einzigste Kind. Es muss doch eine Möglichkeit der Pfändung geben.....?


  • Er ist Rentner bezieht also Rente, die höchstwahrscheinlich auf einem dieser Konten landet.
    Er ist auch das einzigste Kind. Es muss doch eine Möglichkeit der Pfändung geben.....?

    Warum wollt ihr ein Konto pfänden, wenn ihr direkt an der Quelle (beim Rententräger) pfänden könnt? :gruebel:

  • Vermutlich weil die Rente unter dem unpfandbaren Betrag nach 850c ZPO liegt und keine Auskehrung erfolgt. In das Verwahrverhältnis zwischen Mutter und Schuldner kann man vollstrecken. Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der von der Drittschuldnerin treuhänderisch verwahrten Gelder. Praktisch wird das aber schwierig, vermutlich wird eine Drittschuldnerklage gegen die Mutter nötig um tatsächlich Geld zu bekommen. In entsprechenden Fällen haben meine "Treuhänder" nie freiwillig an den Gläubiger geleistet.

  • Hallo, Rente scheidet aus, es gibt keine gesetzliche R. wegen Selbstständigkeit sondern nur eine private. In der VA wurde angegeben, dass er sich noch nicht darum gekümmert hat und seine Rentenkasse ihm nicht bekannt ist.....

    Seine 95jährige Mutter hat Vermögen, kann man den zukünftigen Erb-Anspruch pfänden? Mittels Arrest oder gibt es da andere Möglichkeiten?

  • Hallo, Rente scheidet aus, es gibt keine gesetzliche R. wegen Selbstständigkeit sondern nur eine private. In der VA wurde angegeben, dass er sich noch nicht darum gekümmert hat und seine Rentenkasse ihm nicht bekannt ist.....

    Seine 95jährige Mutter hat Vermögen, kann man den zukünftigen Erb-Anspruch pfänden? Mittels Arrest oder gibt es da andere Möglichkeiten?

    na dann Ergänzung der VA beantragen um private Rentenversicherung raus zu kriegen

  • Was hat er denn selber angegeben von was er lebt? Wenn er sich durch die Mutter unterstützen ^^ lässt und sonst nichts bekommt, wird es schwierig.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • na dann Ergänzung der VA beantragen um private Rentenversicherung raus zu kriegen

    Das scheint mir aktuell der einzig greifbare Ansatz zu sein.

    Ansonsten ist ja - rein statistisch betrachtet - mit dem Eintritt des Erbfalls in nicht all zu ferner Zukunft zu rechnen...

  • Ja Ergänzung der VA werde ich auf jeden Fall versuchen.

    Jedoch würde mich § 667 BGB auch interessieren, wie man dies durchsetzt.

    Pfändbar ist der Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten auf Herausgabe der auf dem Konto des Dritten zugunsten des Schuldners eingegangenen Gutschriften, DS sind dann die Kontoinhaber (hier Mutter und Lebensgef.) Kann ich im Antrag des PFÜBs auch die Herausgabe der Kto-Auszüge verlangen, damit ich auch kontrollieren kann, ob Gelder für den Schuldner dort eingehen? Wenn nicht, macht es ja keinen Sinn, da freiwillig wird keiner zahlen.

  • Hallo an Alle,

    wollte kurz berichten......der PFÜB ist erlassen gegen beide Drittschuldner.

    Leider konnte ein PFÜB nicht zugestellt werden, der andere ja. Die eine DS- Erklärung liegt nun auch vor, dass die Ansprüche nicht anerkannt werden.

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