Es wird Beratungshilfe beantragt zwecks Antrag auf Haftentschädigung.
Bedarf es hierfür eines Rechtsanwalts?
Gem. § 10 StrEG ist für den Antrag selbst nicht zwingend anwaltlich zu stellen.
Da ich mich mit Strafsachen nicht auskenne, kann ich nicht einschätzen, ob ein solcher Antrag für den normalen Bürger auch ohne anwaltliche Unterstützung machbar ist.
Danke im voraus für input.