Chancengleicheit

  • Aber wie gesagt. Wird etwas vorgetragen und glaubhaft gemacht, was das JA ausscheiden lässt ( und hat dies nicht der Asteller zu vertreten ) , kann es ja auch BerH geben. Nur nicht im xy Regelfall.


    In einigen Hundert Unterhaltsverfahren ist mit der xy-Regelfall leider noch nicht begegnet - wie sieht der denn aus?



    Ich meine xy Regelfall, dass JA helfen kann.

    "Regelfall, in dem das JA helfen (HELFEN!) kann". :eek::eek::eek: Ohne Worte.
    Auf DER Basis hat es echt keinen Sinn.

  • Ich bitte um etwas Mäßigung! Jeder hat seinen Standpunkt und jeder dieser Standpunkte ist vertretbar. Eine Einigung wird man eh nie erzielen können. Das ist jedoch noch lange kein Grund hier Wellen zu schlagen.

    li_li (Mod.)

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.



  • Wieso auf DER Basis? Ich verstehe Dich nicht. Sehe ich das richtig, dass Deiner Meinung nach das JA nichts taugt und grundsätzlich keine Hilfe ist ? Ist es jetzt verwerflich von mir, dass ich meine das JA in der regel als anderweitige Hilfe zu sehen ?

  • AG Konstanz v. 14.08.2006 - UR II 172/06; AG Karlsruhe v. 28.06.2007 C UR II 324/07 ; AG Rahden v. 29.09.2006 -2 II 168/06 ( BH); AG Calw v. 12.12.2006 - 1 BerH 467/06; AG Hannover JurBüro 2006, 38; AG St. Blasein v. 06.10.2006 - UR II 54/06. AG Rotenburg (Wümme), Beschl. 12.12.1989, Rpfleger 1990, 171 f.; AG Lahnstein, Beschl. 08.07.2003, FamRZ 2004, 1299; AG Neunkirchen, Beschl. 15.09.1998, FF 1999, 60, 24.04.1997, FamRZ 1998, 253 f.; BverfG vom 12.06.2007 1 BvR 1014/07; AG Leverkusen, Beschl. 26.02.2002, FamRZ 2002, 1715; OLG Celle, Beschl. 16.08.1996, NJW-RR 1997, 135 f.; KG, Beschl. 02.08.2001, FamRZ 2002, 546; MuekoBGB, 4. Aufl. § 18 SGB VIII Rn. 1 ff.; Schoreit/Dehn, 8. Aufl., § 1 BerHG, Rn 50; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. A. Rdn. 949:AG Charlottenburg Beschluss vom 26.06.2007 70aII 2914/06; AG Bautzen, richterl. Beschluss vom 08.11.2006 0 UR II 1585/05 ; AG Zwickau richterl. Beschluss vom 20.12.2006 14 UR 02082/06; Schreiben des OLG Dresden v. 08.05.2006 AZ.: 3715 - II. 3.1.-1/04 im Zusammenhang mit dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe“

    Ich denke die meisten Entscheidungen besagen das selbe ( JA )

  • Sorry, lili, sorry Diabolo.
    Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir Gedanken und Erfahrungen austauschen. Betonung auf "Austauschen". Dazu gehört mE aber auch, dass wir alle von den gleichen Sachverhalten reden. Nach meiner Erfahrung als Familienrechtler gibt es den 08/15 Standard Fall nicht und es gibt auch kein JA, das "helfen" kann. Das ist wegen der widerstreitenden Interessen schlicht unmöglich. Deshalb macht es einfach keinen Sinn, auf der Basis völlig verschiedener Sachverhalte (Lebenswirklichkeiten) zu reden. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

  • Dachte ich auch. aber Moosi ist doch nicht bei Gericht.



    Und trotzdem hat er "seinen" Rechtspfleger ... ;)



    Es ist immer gut, einen persönlichen Rechtspfleger im Ärmel zu haben :D. Ich bin noch auf der Suche nach dem mir zustehenden Rechtspfleger, Bewerbungen nehme ich gern entgegen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir Gedanken und Erfahrungen austauschen.



    Für den fachlichen Austausch ist das Forum da, jedoch macht innerhalb einer Diskussion der Ton die Musik.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • AG Konstanz v. 14.08.2006 - UR II 172/06; AG Karlsruhe v. 28.06.2007 C UR II 324/07 ; AG Rahden v. 29.09.2006 -2 II 168/06 ( BH); AG Calw v. 12.12.2006 - 1 BerH 467/06; AG Hannover JurBüro 2006, 38; AG St. Blasein v. 06.10.2006 - UR II 54/06. AG Rotenburg (Wümme), Beschl. 12.12.1989, Rpfleger 1990, 171 f.; AG Lahnstein, Beschl. 08.07.2003, FamRZ 2004, 1299; AG Neunkirchen, Beschl. 15.09.1998, FF 1999, 60, 24.04.1997, FamRZ 1998, 253 f.; BverfG vom 12.06.2007 1 BvR 1014/07; AG Leverkusen, Beschl. 26.02.2002, FamRZ 2002, 1715; OLG Celle, Beschl. 16.08.1996, NJW-RR 1997, 135 f.; KG, Beschl. 02.08.2001, FamRZ 2002, 546; MuekoBGB, 4. Aufl. § 18 SGB VIII Rn. 1 ff.; Schoreit/Dehn, 8. Aufl., § 1 BerHG, Rn 50; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. A. Rdn. 949:AG Charlottenburg Beschluss vom 26.06.2007 70aII 2914/06; AG Bautzen, richterl. Beschluss vom 08.11.2006 0 UR II 1585/05 ; AG Zwickau richterl. Beschluss vom 20.12.2006 14 UR 02082/06; Schreiben des OLG Dresden v. 08.05.2006 AZ.: 3715 - II. 3.1.-1/04 im Zusammenhang mit dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe“

    Ich denke die meisten Entscheidungen besagen das selbe ( JA )


    Ohne jetzt einen unnötigen Streit vom Zaun brechen zu wollen, aber du kannst gerne 10 Seiten Rechtssprechung posten, es verbleibt bei der Intention meines ersten Beitrages zu diesem Thema: jeder Fall ist anders und abgestellt werden sollte (muss?) auf den Einzelfall.
    Mag das Jugendamt auch noch so kompetent und vielen Fällen sicherlich der richtige Ansprechpartner sein (unbestritten!), es ist es halt nicht immer und einzig; darauf möchte/ wollte ich hinaus.

    Man hat hier im Forum das Gefühl, dass bei jeder Beratungshilfesache geradezu zwanghaft nach Rechtssprechung gesucht wird, um ja keine eigene oder neue Meinung gegenüber einem Antragsteller vertreten zu müssen. Dem schließe ich mich nicht an und finde das schade, weil hier eine Chance vertan wird, mit einem zweckmäßigen Perspektivwechsel die Angelegenheit mal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Wenn 27 AGs entscheiden, dass bei einem bestimmten SV so oder so entschieden werden kann (!), werde ich trotzdem nach dem mir vorliegenden SV und meiner Lebens-/ Berufserfahrung entscheiden. Das ist (wie oben richtig ausgeführt) ein Privileg der in § 9 RPflG normierten sachlichen Unabhängigkeit und der Tatsache, dass der Gesetzgeber die Frage derZumutbarkeit in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG nicht abschließend geregelt hat. Diese Unabhängigkeit raube ich mir selber, wenn ich meine, für alles müsse es irgendwo ein Urteil irgendeines Gerichtes zu einem ähnlich gelagerten Fall geben. Das hat weder was mit juristischer, noch mit praxisbezogener Denkweise zu tun, die wir ja allzu gerne für uns proklamieren.

    Trotzdem akzeptiere ich (natürlich) jeden, der stets nach herrschender Meinung entscheidet. Damit mag er/ sie zwar in Bezug auf einzulegende Rechtsmittel immer auf der grünen Seite sein, aber in Hinblick auf die einem aufrechtgehenden Mitteleuropäer zuzumutende Fähgkeit zum unabhängigen und fallbezogenen Denken ist das m.E. nicht zuträglich.


  • Man hat hier im Forum das Gefühl, dass bei jeder Beratungshilfesache geradezu zwanghaft nach Rechtssprechung gesucht wird, um ja keine eigene oder neue Meinung gegenüber einem Antragsteller vertreten zu müssen. Dem schließe ich mich nicht an und finde das schade, weil hier eine Chance vertan wird, mit einem zweckmäßigen Perspektivwechsel die Angelegenheit mal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Wenn 27 AGs entscheiden, dass bei einem bestimmten SV so oder so entschieden werden kann (!), werde ich trotzdem nach dem mir vorliegenden SV und meiner Lebens-/ Berufserfahrung entscheiden. Das ist (wie oben richtig ausgeführt) ein Privileg der in § 9 RPflG normierten sachlichen Unabhängigkeit und der Tatsache, dass der Gesetzgeber die Frage derZumutbarkeit in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG nicht abschließend geregelt hat. Diese Unabhängigkeit raube ich mir selber, wenn ich meine, für alles müsse es irgendwo ein Urteil irgendeines Gerichtes zu einem ähnlich gelagerten Fall geben. Das hat weder was mit juristischer, noch mit praxisbezogener Denkweise zu tun, die wir ja allzu gerne für uns proklamieren.



    Dem schließe ich mich voll an (im übrigen: schön formuliert).

    Zur Rechtssprechungshörigkeit gab es nach meiner Erinnerung mal einen schönen von HansD gestartetet Thread der aber im Rahmen der Gummizellenrevolution unter die Räder gekommen zu sein scheint.

    Ich persönlich versuche stets so zu arbeiten:
    1. Sachverhalt studieren.
    2. Subsumieren.
    3. Eigene Gedanken machen.
    4. Entscheidung treffen.

    Zwischen dem 3. und dem 4. Schritt kann man (muss man aber nicht) dann noch den Zwischenschritt einführen, zu suchen, ob jemand schon mal die gleichen Gedanken hatte, und dies ggf. durch ein Zitat der entsprechenden Entscheidung, Kommentierung, Literatur dokumentieren. Man sollte diesen (Zwischen-)Schritt jedoch nicht überstrapazieren. Insbesondere sollte man den Zwischenschritt nicht vor dem dem 3. Schritt machen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Und schon haben wir uns endlich wieder alle lieb :einermein, denn eigentlich haben wir schon seit mehreren Postings die gleiche Meinung, nur scheint's irgendwie keiner zu merken :roll: ;)
    Es kommt -wie meist- auf den Einzelfall an......:D

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Ich kann Fedsu nur zustimmen. Aber ich für meinen Teil orientiere mich an der Rsprechung. Und wenn mein Sachverhalt dazu passt, nehme ich sie auch ( gerne ). Etwas anderes machen RAE, Richter und wir alle nicht.

  • Im Übrigen setze ich "Gedanken machen" und "Einzelfallprüfung" als selbstverständlich voraus. Das muß man immer machen und zudem ist dies allein schon wegen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen ( die ich immer mit prüfe ) schon zwingend. Und zu einer Einzelfallprüfung gehört m.E. aber auch zu sagen, dass das JA - um zum Fall zurück zu kommen - eine andere Hilfe darstellen könnte und dies - je nach Region und Gegebenheit ( bei mir ist das so ) - auch zu prüfen ist und nicht pauschal abzulehnen, nur weil man der Ansicht ist, die würden schlechter arbeiten als ein RAE. Man kann - im Einzelfall - nach reiflicher Überlegung schon dazu kommen, dass das JA die "Chancengleichheit" wahrt.

  • Dachte ich auch. aber Moosi ist doch nicht bei Gericht.



    Und trotzdem hat er "seinen" Rechtspfleger ... ;)



    Zur Zeit bin ich leider zu viel im Außendienst, um schnell in die Diskussion einsteigen zu können.

    „Mein“ Rechtspfleger ist falsch. Müsste heißen „Meine Rechtspfleger“, aber der zweite macht derzeit eine Langzeitvertretung in einer anderen Abteilung. „Unsere Beratungshilfe“ ist das Zimmer der Serviceeinheit in unserem AG – ein anderes haben wir nicht- , in dem die Beratungshilfe durchgeführt wird. Im Zimmer der RPs geht das nicht, weil dort immer alles voll voluminöser Grundbuchvorgänge liegt. Habe schon an anderer Stelle gelesen, dass es auch dezentralisierte BerH gibt, bei uns ist es zentralisiert.

    Das „Mein Rechtspfleger“ ist Ausdruck für die besondere Beziehung, die wir zueinander haben. Er ist auch der Grund, weshalb ich an diesem Forum interessiert bin. Seiner (Kantinen) Aussage nach hat er mit dem Schlendrian seiner Vorgänger gründlich aufgeräumt und in Kindesunterhaltssachen kaum noch Beratungshilfe gewährt. Auch dann nicht, wenn meine Kollegen und ich die Bestätigungen über Vorsprache ausgestellt haben.

    Aktuell wird die Ablehnung damit begründet, dass die Sachlage klar und einfach ist und der jungen Mensch nur noch klagen oder vollstrecken müsse. Dafür gebe es dann selbstverständlich PKH. Hilfsweise kommt das Argument, Beratung durch das Jugendamt habe xy erhalten und sei deshalb nicht mehr neu zu gewähren.

    Der schnelle Weg in die PKH ist mir zuwider, weil er häufig die letzten Bande zerschneidet, die zwischen Eltern und Kindern noch bestehen. Die Achtung vor der Eltern-Kind-Beziehung gebietet es, alles an tauglichen Mitteln auszuschöpfen, was im außergerichtlichen Verfahren zur Verfügung steht.

  • Zum Widerspruchsverfahren siehe auch die Informationen des Landes NRW hier. Da dort, obwohl diese nahe gelegen hätte, nichts von BerH steht, gehe ich davon aus, dass das Land NRW unterstellt, dass die Vertretung durch einen RA grds. als nicht notwendig angesehen wird.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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