Bürgschaftserklärung zu Protokoll geben, kein Problem und auch schon praktiziert.
Gilt eigentlich nicht auch die Befreiung von der Schriftform i. S. v. § 350 HGB?
Die bürgende Bank ist doch Kaufmann?
Nicht dass sich was ändern würde, es kommt alles ins Protokoll, aber interessieren würde es mich schon, ob es ausreichend wäre.
Allein im Sitzungssaal
-
-
Stöber doch mal im nächsten langweiligen Termin drüber nach ...
Apropos: Dieses Jahr noch 6 Versteigerungstermine. Am 14. ist Ultimo. -
Gilt eigentlich nicht auch die Befreiung von der Schriftform i. S. v. § 350 HGB?
Die bürgende Bank ist doch Kaufmann?
Baumbach/Hopt, HGB, 32. Auflage, RdNr. 7 zu § 350 HGB:
§ 350 gilt auch für die Bürgschaftserklärung einer Bank zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner, unbeschadet der prozessualen Voraussetzungen, um die Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Grund der Bürgschaft zu erreichen, vgl § 775 Nr 3 ZPO (Vorlegung einer öffentlichen Urkunde, aus der sich die Sicherung des Gläubigers ergibt), BGH NJW 67, 823 m Anm Wittmann BB 67, 265.
Sollte also im ZVG-Verfahren ebenso sein. -
@ rainer:
Wie ich das untergebracht habe ? Ganz Einfach.
Gebot - Antrag auf SL wurde gestellt.
Der erschienene GlV erklärte unter Bezug auf seine Vollmacht ANlage ... zum Protokoll:
Die von mir vertretene Bank ... übernimmt für die Gebote des Bieter ... die unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft.
Das kann er natürlich nur, wenn die Vollmacht das hergibt.
Und natürlich ersetzt die Protokollierung die Schriftform.[/quote]
Mach ich auch so; entsprechenden Vordruck ( als Anlage zum Protokoll ) habe ich in meiner Termins-Mappe - wie viele andere auch - immer bei jeder Sitzung dabei ! -
25 Leute im Sitzungssaal. Hilfe. -
25 Leute im Sitzungssaal. Hilfe.
Ist doch überschaubar! -
Nein so viele. Aber da hat bestimmt keiner was gesagt.;)
-
DU SCHAFFST DAS !!!
Oder ist dann schon überfüllt ?
Hauptsache, sie bieten auch ordentlich. -
Nein so viele. Aber da hat bestimmt keiner was gesagt.;)
Ich habe erst um 14:30 Uhr angefangen und die glotzen alle so dumm.
HILFE!!! -
Hast du Ihnen das ganze etwa nicht verständlich erklärt ?
-
Hast du Ihnen das ganze etwa nicht verständlich erklärt ?
Du tust Dir leicht, solche Massen bin ich nicht gewohnt, aber bisher hat sich noch keiner zur mir vorgetraut. -
Ich habe erst um 14:30 Uhr angefangen und die glotzen alle so dumm.
HILFE!!!
Das war heut mit Abstand das Lustigste was ich gelesen hab (du glaubst gar nicht wie oft ich schon dasselbe gedacht hab bzw. leider eher selten, weil kaum einer kommt). -
Erkläre ja nicht zu viel. Ich habe heute bei 2. Termin ohne Grenzen auf die Bedeutung des § 765 a bei einem Gebot in Höhe von 17% des VW hingewiesen. Ich habe meinen Termin um 20 min überzogen. Hätte ich bloß nichts gesagt. Bei dem Gebot hätte der Gl.-Vertr. nämlich nach 30 eingestellt.
-
Nein so viele. Aber da hat bestimmt keiner was gesagt.;)
Ich habe erst um 14:30 Uhr angefangen und die glotzen alle so dumm.
HILFE!!!
die fangen eh erst nach ungefähr 28 minuten an zu bieten.
kannst ja vorher schon mal drauf hinweisen, dass wir hier nicht bei ebay sind.
(nachmittags termine zu machen, würde mir ja im traum nicht einfallen)
viel spaß noch -
Tini: Den Hinweis erlaub ich mir - wenn denn mal wer kommt - regelmäßig, nur nutzt es meist nix.
-
kannst ja vorher schon mal drauf hinweisen, dass wir hier nicht bei ebay sind.
"Sie können keine Bewertung über den Versteigerer abgeben!"
-
Erstes Gebot - Verlangen nach Sicherheitsleistung - bar AAAAHHHHH
-
Hatte ich heute auch. "Ach so? Bei anderen Gerichten geht das noch."
-
Erstes Gebot - Verlangen nach Sicherheitsleistung - bar AAAAHHHHH
Kannst ja den Bieter darauf hinweisen, das hier nur Bestechungsgelder in bar angenommen werden, Sicherheitsleistung muss unbar erfolgen -
Sind wir nicht Alle immer die Einzigen, die das anders als alle Anderen machen?!
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!