Hallo, forum,
vielleicht ist es ja schon mal diskutiert worden, ich habs aber nicht gefunden....
Also, IN (Nat.Person) wird eröffnet ohne Stundung, aber mit Antrag RSB. Zu Beginn schien es, als ob Masse ausreicht,folglich wurde auch Unternehmen fortgeführt, entspr.Erklärung gem. 35 II InsO ist abgegeben. Nunmehr stellen sich Schwierigkeiten dergestalt ein, als dass der produzierte Überschuss gerade reicht, um die laufenden Kosten der Betriebsfortführung zu decken.Perspektive ist zwar Veräußerung des Betriebes, momentan wäre aber keine im Wortsinne (verfahrens)kostendeckende Masse vorhanden. Wahrscheinlich müsste die MuZ angezeigt werden.Kann der Schuldner nun nachträglich die Stundung beantragen(dass er das nachträglich kann, ist glaube ich, positiv durch) und könnte auf dieser basis dann der Betrieb auch fortgeführt werden? Werden dann auch alle (Verfahrens)Kosten von dieser Stundung erfasst? Oder müsste der Betrieb vorher geschlossen werden? Mag sein, dass ich irgendwie um die Ecke denke, stehe aber irgendwie auf dem Schlauch....Danke.