Hallo,
unsere liebe Fachanwältin für Familienrecht ist im Wege der PKH unbeschränkt beigeordnet worden. Die Mandantschaft wohnt in Bremen, wir sind in Hamburg und das zuständige Gericht ist in Oldenburg (fiktive Orte da Buchstaben nur verwirren).
Verfahren beendet, PKH-Liquidation berechnet und Fahrtkosten von Hamburg nach Oldenburg geltend gemacht. Das Gericht setzt die Fahrtkosten von Hamburg nach Bremen ab und meint, dass nur die Fahrtkosten eines ortsansässigen Anwalts erstattbar wären. Da der Beschluss durch den Richter jedoch nicht beschränkt wurde, halten wir das spontan für falsch.
In der Suche habe ich immer nur Anwälte gefunden, die auch am Sitz der Mandantschaft waren. Gibt es auch Rechtsprechung zu unserem Fall?