@ Mosser:
Durfte mich neulich mit dem Thema § 78 InsO ausführlich beschäftigen. Es kommt tatsächlich nur darauf an, ob die Befriedigungsaussichten ohne den Beschluss der Gläubigerversammlung besser sind. Aber wenn es darum geht, das Unternehmen in Gänze zu veräußern, wird doch dafür auch ein höherer Erlös zu erzielen sein. Damit sind die Quotenaussichten der Gläubiger besser und die Arbeitsplätze als guter Reflex auch erhalten.