Beförderung

  • Dann solltest Du wissen, dass auch Zubbel in der Verwaltung arbeitet und daher nicht nur mit dem eigenen Frust, sondern auch mit dem anderer vertraut ist.
    :cool:




    Und auch eine Frontsau ist....und das durchaus mit Spass...und Frust...;)


    So Gruppenkuscheln.

    Mein Fazit: die Allermeisten hätten es verdient, das zu bekommen, was sie wollen..jedenfalls mehr als leider oft möglich ist. Ich kenne durchaus (fast) nur motivierte, engagierte Kollegen des gehobenen Dienstes...seien es Frontsäue oder Verwaltungss...:D

  • Bei uns ist es schon so weit, dass sich Leute, die in der Verwaltung tätig sind und deshalb schneller befördert werden, wohl irgendwie dafür schämen, jedenfalls erfährt man von der Beförderung nur hinter vorgehaltener Hand (wenn man sich nicht gerade auch darum beworben hat).

    Ist ja schön und gut, wenn die Beförderungen auf Verwaltungsebene gerechtfertigt sind, weil die Mitarbeiter besonders fähig sind und/oder dafür entschädigt werden müssen, dass sie auf der Verwaltung arbeiten dürfen/müssen.

    Unangenehm wird es, wenn jemand fast während seiner ganzen Berufslaufbahn nur in der Verwaltung tätig war und somit von der Arbeit der "Frontsäue" nur nebulöse Vorstellungen hat - aber deren Geschäftsverteilung und Beurteilung vornehmen soll. Wenn einem jemand aus der Verwaltung sagt, er müsse einige 1000 € für ein Gerät ausgeben, das sei eine echte Verantwortung - da kann ich nur müde lächeln, ein paar Tausend € verteile ich im Wege der PKH-Vergütung tagtäglich unter den Rechtsanwälten. :gruebel:

    Und außerdem: Wäre es nicht bedenklich, wenn es tatsächlich so wäre, wenn die Besten der Besten alle in der Verwaltung säßen? Wie würde es sich das denn auf das Image der Justiz auswirken, wenn die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren, Nachlassverfahren nur von der zweiten Wahl bearbeitet würden, dementsprechend mit vielen Fehlern oder zu langsam? Was hilft es dann dem Rechtssuchenden, der sich ungerecht behandelt fühlt, dass der Verwaltungsleiter Kurse in Gesprächsführung hinter sich hat und wunderschöne Statistiken fertigen kann.

    (Jaaaa, das ist überspitzt ausgedrückt).

    Ein guter Rechtspfleger, der die Arbeit "an der Front" gut und verantwortungsvoll erledigt, ist für die Justiz mindestens ebenso wertvoll wie der, der ihn verwaltet. Und das sollte sich auch in Beurteilung und Beförderungsaussichten ausdrücken.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Ein guter Rechtspfleger, der die Arbeit "an der Front" gut und verantwortungsvoll erledigt, ist für die Justiz mindestens ebenso wertvoll wie der, der ihn verwaltet. Und das sollte sich auch in Beurteilung und Beförderungsaussichten ausdrücken.




    Definitiv. Für mein Gericht gesprochen ist das auch so. in den letzten drei Jahren wurden bei uns fast alle Rechtspfleger befördert. Die höchstdotiertesten Stellen (2 x A 12) gingen dabei nicht in die Verwaltung, sondern an "normale" Rechtspflegerkollegen. Wir sind ein ganz normales Amtsgericht mittlerer Größe, kein InsO-oder Registergericht. Es gibt wirklich solche und solche Gerichte. Und soweit die Verwaltunsmenschen bei der einen oder anderen Behörde früher befördert werden sollten, ist das ja oft auch nicht auf deren Bestreben oder Bitten hin passiert, sondern auf Betreiben des OLG, so dass der/die Einzelne nichts dafür kann und ich es für ungerecht halte, es der Person dann anzukreiden.

  • Also ,dass hier die Beförderung einzelnen Personen angekreidet wurde,kann ich nicht erkennen. Was bemägelt wurde ,ist die Beförderungspraxis und die Ungleichbehandlung der in der Verwaltung und der in der Rechtspflege tätigen Kollegen.
    Das hängt natürlich auch mit der Beurteilung zusammen.Wer eng mit dem Chef zusammen arbeitet und mit ihm auf einer Wellenlänge liegt ,hat einfach bessere Karten ,als derjenige den und dessen Tätigkeiten der Direktor nicht kennt.
    Mag menschlich verständlich sein ,ist aber eben nicht unbedingt fair.

    Aber wir ,die wir bei der Justiz arbeiten wissen es doch schon von Amts wegen:

    Es geht nunmal nicht gerecht zu in der Welt.

  • Wieso? Schließlich soll das Zitat nicht falsch verstanden werden...


    Beförderungen erfolgen nach Eignung, Leistung und Befähigung.




    ...allerdings dürfte einem "Frischlings-Dipl.-Rpfl." spätestens nach ca. 2 Jahren "schnell" klar werden, dass die Realität doch sehr ernüchternd ausfällt, was die Beförderung anbetrifft. Weitere Obskuritäten wie die Begriffe "sachliche Unabhängigkeit - was das denn?" "tagfertige Bearbeitung = falsche Pensenberechnung" oder "Rechtspfleger sind keine Richter" und vor allem "Mitdenken in der Justiz unerwünscht" dürften (wiederum "schnell") bei der täglichen Bewältigung rechtspflegerischen Unheils nicht befremdlich vorkommen.

    Und nein ich kann noch keine toten Menschen sehen, aber hört ihr auch die Stimmen :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Sersch (30. August 2010 um 19:59) aus folgendem Grund: Zitat geändert

  • Hallo zusammen,
    íhr macht einem ja mut! Da kann man die A12 Beförderung ja gleich komplett vergessen. Seufz.:(
    raps



    Das erinnert mich so an das Informationsblatt über den Rechtspflegerberuf, das ich mir damals habe schicken lassen. Ich weiß nicht, wie die heute aufgebaut sind, aber war da nicht früher vom monatlichen Einkommen eines 35jährigen Amtsrats mit 3 Kindern die Rede? ;) Kein Wunder, dass da beeindruckende Gehaltsbeträge als Beispiel rauskamen.


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  • Ich muss hier noch einmal einhaken, ich fühle mich gerade etwas durch's Dorf getrieben. Zur Erinnerung: Wir befinden uns hier im Fachforum und nicht im Smaltalk!

    Dass Beförderungen nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen, hab ich mir nicht ausgedacht, sondern ist grundsätzlich gängige Praxis! Zumindest schreiben uns das Artikel 33 Abs. 2 GG und die verschiedenen Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen so vor. Leider haben wir häufig das Gefühl (und manchmal vielleicht auch Recht!), dass Beförderungen eben nicht nach diesen Grundsätzen erfolgen. Das sollte uns aber nicht vom Glauben an das Gesetz abbringen! Wenn wir uns als Juristen in diese Ecke begeben, dann können wir bald einpacken!:oops:

    Im Übrigen verstehe ich den alleinigen Vorwurf gegen die Justizverwaltungen nicht. Müssen bei Euch nicht auch die Personalvertretungen beteiligt werden?:gruebel:

    Und abschließend noch einmal an die, die hier so heftig gegen die Verwaltung schießen: Wie war das nochmal bei Eurer Beförderung? Welche Kriterien, wenn nicht Eignung, Leistung oder Befähigung, haben denn zu Eurer Beförderung geführt? War wirklich kein anderer mehr da?:teufel:

  • Welche Kriterien, wenn nicht Eignung, Leistung oder Befähigung, haben denn zu Eurer Beförderung geführt? War wirklich kein anderer mehr da?:teufel:



    Dachte, wir wären nicht im Smalltalk? :teufel:

    Spaß wieder beiseite:

    Meine 1 Jahr dienstältere Kollegin wurde trotz hervorragender Leistung (soweit ich das beurteilen kann) erst dann befördert, als sie sich auf eine Stelle beim Ministerium beworben hatte (ging wohl irgendwie nicht anders). Meine Wenigkeit wurde sozusagen gruppenbefördert, auf einen Ruck waren fünf Stellen für unser Gericht da und so bekam jeder A10, egal, was und wie lange oder wie gut er das gemacht hat.

    Es lohnt sich nicht, darüber nachzudenken.

  • Dass Beförderungen nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen, hab ich mir nicht ausgedacht, sondern ist grundsätzlich gängige Praxis! Zumindest schreiben uns das Artikel 33 Abs. 2 GG und die verschiedenen Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen so vor.



    Dass das die gängige Praxis sein soll, kann sicherlich die überwältigende Masse der Rechtspfleger nicht bestätigen. Klar sollte das so sein, aber das ist wohl eher ein theoretischer Anspruch, der mit der Realität wenig zu tun hat.

  • Die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte.
    Wenn wir mal die fachlichen Dinge weglassen, so ist es doch natürlich, dass die Oberbehörden die eigenen Leute bevorzugen. Alles andere würde doch für eine Unzufriedenheit sorgen, die man sich nicht antun möchte. Außerdem wäre doch jeder Behördenleiter dämlich, wenn er die Leute in der Verwaltung, die ihm zuarbeiten nicht entsprechend berücksichtigen würde, da er sich ansonsten selbst schaden würde, wenn er dann nur unmotivierte Leute um sich hat. Das mag man als Nichtverwaltungs- oder Nichtoberbehördenmensch (zu denen ich auch zähle) nicht toll finden, ich glaube aber, dass das nur natürlich ist. Auch in allen anderen Berufen außerhalb von Behörden zählt nicht nur die pure Leistung (was ist das überhaupt), sondern man muss sich auch an den richtigen Stellen bzw. im Dunstkreis der richtigen Leute aufhalten, wenn man vorwärts kommen will. Insofern bleibt es jedem selbst vorbehalten, welchen Weg er einschlägt.
    Andererseits muss man auch feststellen, dass bei vielen Leuten die Selbstwahrnehmung im Bezug auf die eigene Leistung und damit auf Beurteilung und Beförderung doch sehr ins Positive verzerrt ist. Da meinen manchmal Leute, die maximal durchschnittliche Leistung bringen, sie hätten ja die beste Beurteilung verdient usw....

  • Wenn Du Glück hast, gibt es noch irgendwelche beihilferechtlichen Unterstützungen.:)

    Welche sollten das sein? Mir fällt da auf Anhieb nur der Ausgabenersatz im Krankheitsfalle ein. Aber das hat ja mit Glück eigentlich nichts zu tun...:gruebel:

  • Und nach dieser durchaus auflockernden Abweichung können wir ja damit wieder allmählich zum Thema kommen.

    Ich sehe es wie Astaroth. Das ist aber nur das Beurteilungsproblem. Eine gute Beurteilung heißt ja nicht automatisch Beförderung. Das dürfte das Stellenproblem sein, und da erkennt man dann den Stellenwert der (bisweilen halt auch störenden) Justiz...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich habe einige Beiträge in den virtuellen Abfall "befördert".

    Ulf, Admin

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das dürfte das Stellenproblem sein, und da erkennt man dann den Stellenwert der (bisweilen halt auch störenden) Justiz...


    Nach meiner Einschätzung liegt es in den seltensten Fällen an den Stellen, sondern an der Freigabe zur Beförderung durch den jeweiligen Finanzminister. Läge es an den Stellen, dann wüßte wenigstens jeder, woran er ist. Viele von uns werden jedoch in Unterbesetzung auf Stellen geführt. Für den Finanzminister bedeutet das, dass mit jedem Monat Verzögerung bei der Beförderung das Staatssäckel weniger belastet wird. Dagegen anzukämpfen, ist Aufgabe der jeweiligen Justizminister.

    Ps.: Danke Ulf! Tut mir leid, habe mich hinreißen lassen.:oops:


  • Meine 1 Jahr dienstältere Kollegin wurde trotz hervorragender Leistung (soweit ich das beurteilen kann) erst dann befördert, als sie sich auf eine Stelle beim Ministerium beworben hatte (ging wohl irgendwie nicht anders).



    :confused: Ist sie denn beim Ministerium genommen worden? Oder wurde sie befördert, damit sie bleibt? Warum ist sie nicht trotz Beförderung gegangen?

    Der Zusammenhang ist mir noch nicht ganz klar :gruebel:

  • Beförderungen sind purer Zufall. Man bekommt diese, wenn erst mal alle theoretisch möglichen Kandidaten beim Ministerium, OLG und in der Verwaltung befördert wurden. Aber auch wegen persönlicher Beziehungen habe ich schon Beförderungen erlebt.

    Da ich nur bei einem AG arbeite ist es eher essig mit Beförderungen und das, obwohl meine letzten drei Beurteilungen für einen Amtsratsposten ausreichend gewesen wären. Trotzdem hat es bisher auch nach mehr als 25 Dienstjahren nicht zu A11 "gereicht". Man kann sich da anstrengen, wie man will. Selbst zusätzliche Arbeiten über Jahre hin, die immerhin zum Teil mit Sonderzahlungen vergütet wurden, haben wohll nicht das geringste zu einer Beförderung beigetragen. Ich kenne nachweislich vier Personen, die nach mir zum JOI befördert wurden und schlechtere Beurteilungen hatten als ich, trotzdem aber bereits seit Jahren befördert sind.

    Kann mir sowas mal jemand erklären?


  • Meine 1 Jahr dienstältere Kollegin wurde trotz hervorragender Leistung (soweit ich das beurteilen kann) erst dann befördert, als sie sich auf eine Stelle beim Ministerium beworben hatte (ging wohl irgendwie nicht anders).



    :confused: Ist sie denn beim Ministerium genommen worden? Oder wurde sie befördert, damit sie bleibt? Warum ist sie nicht trotz Beförderung gegangen?

    Der Zusammenhang ist mir noch nicht ganz klar :gruebel:



    Sie wurde befördert (die Stelle kam ganz überraschend), weil beim MJ nur eine A10er Stelle zu besetzen war. Ganz durchblickt habe ich das ganze damals auch nicht. Auf jeden Fall war sie nach der Beförderung dann endlich beim MJ (war ihr Wunschjob) und das wars.

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