[Kaufhaus] GmbH

  • Die Kollegin im Haus, welche die alten Mahnsachen bearbeitet hat mir eben ihren Beschluss über die Zurückweisung des Antrags auf Klauselerteilung von "Firma Großversandhaus Q." auf "Q. GmbH" zurückgewiesen, da die Urkunden nicht in der Form des § 727 ZPO vorgelegt wurden und im Übrigen aus den vorgelegten Urkundenkopien nicht ersichtlich ist um welche Forderungen es sich den nun konkret handelt.

    Des Weiteren hat auch unser (Vollstreckungs)Richter am Amtsgericht bereits in einem § 766er Verfahren (GV hat Vollstreckungsauftrag zurückgewiesen) entschieden und die Erinnerung zurückgewiesen. Es wurde auf die Begründung des GV Bezug genommen. Letztlich heißt es dort in etwa so, dass es zu den Amtspflichten eines jeden Vollstreckungsorgans gehört, die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen zu prüfen, da gem. § 750 ZPO die Parteien, für und gegen die vollstreckt werden soll, zwingend im Titel zu berzeichnen sind und bei einer Änderung derselben eine RNF erforderlich ist.

    Im großen und ganzen spiegelt das natürlich oben gesagtes auch wieder - ohne konkrete Bezeichnung der Forderung geht mal gar nix und als Vollstreckungsorgan muss man schon auch prüfen, ob das hinkommt, was einem der Antragsteller so hinschreibt. Hat man Zweifel, dann muss man dem nachgehen. Sonst könnte ja auch gleich jeder Gläubiger selbst Maßnahmen ausbringen, wenn das Vollstreckungsorgan hier keine Prüfungspflichten hätte.

  • man müsste mal alle vorgelegten Vollmachten zusammenstellen, die angeblich so erteilt worden sind.

    ich habe in einem Vorgang zB. eine am 14.10.2009 (kurz nach dem Insolvenzantrag) vorgelegte auf PCS laufende Vollmacht vom 02.04.2009 (!), in der diese von der N... Inkasso zur Einziehung Ihrer offenen, zuvor seitens der Kaufhaus Gmbh an die N.. Inkasso GmbH abgetretennen und zugunster der Zessionarinnen tutulierten Forderungen, resultierend aus Warenlieferungen der Kaufhaus GmbH an die jeweiligen Forderungsschuldner" vorliegen.

    ich glaube , man schustert sich da nach und nach ein Konstrukt zusammen

  • ich habe auch schon Blanko-Vollmachten gesehen, wo nachträglich per Hand der Name des Schuldners und das Datum eingetragen wird...

  • "Die Abtretungen hat es definitiv gegeben. Das hat der IV ja bestätigt und dazu existiert ja auch die notarielle Urkunde, die die Abtreungskette nachweißt. Sonst wäre man auch nicht bei dem Aussonderungsrecht für die Ltd. angekommen.
    Es fehlt: die konkrete Abtretungserklärung, die diesbezüglichen Bezugsurkunden und die angebliche Freigabe des IV und vor allem die konkrete Bezeichnung der Forderung."

    dem spricht entgegen, dass laut Geschäftsbericht der G....AG, die die Titel gekauft hat, die vereinnahmten Gelder ihr gehören. irgendjemand wird hier geschädigt, ich weiss nur noch nicht genau, wer. :cool:

  • Ich will mich hier ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich finde die ganze Geschichte extrem merkwürdig. Als ich im Juni letzten Jahres bei dem IV angefragt habe, ob die Forderungen noch in der Masse stehen oder was damit passiert ist, wurde mir mitgeteilt, dass diese an die G...AG verkauft und abgetreten wurden. Punkt! Da war weder die Rede, dass da eine weitere Abtretung stattgefunden hat, noch dass die Forderungen auf die Kaufhaus GmbH rückabgetreten wurden und erst Recht war von einer Freigabe keine Rede. Erst als reihenweise eine Rechtsnachfolgeklausel auf die G...AG gefordert wurde, kam nach 6 Monaten die Mitteilung, dass wohl alle in Rede stehenden Forderungen freigegeben wurden. Na schau an... Eine ordentliche Freigabe, hab ich bis heute nicht gesehen. Da verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wo das das Problem liegt. Außerdem wundere ich mich, dass nicht von Anfang an davon die Rede war. Sämtliche Forderungen können auch nicht betroffen sein, denn wenn die Abtretungen im Februar 2009 erfolgt sind, was ist dann mit den Forderungen, die danach entstanden sind? Außerdem hab ich schon 2 Pfänder unterschrieben, die auf den IV tituliert waren. Wem also die Aussage reicht "sämtliche Forderungen" wären "freigegeben", den kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Jedem anderen Gläubiger würden wir doch auch auf die Finger hauen, wenn so eine Pauschalaussage getroffen werden würde. Und wenn man mir dann noch weißmachen will, dass dieser Wisch ohne Datum und ohne Briefkopf die Freigabe sein soll, dann versteh ich gar nichts mehr. Nie würde ich das als empfangsbedürftige Erklärung akzeptieren. Die Zugangsbestätigung hab ich i.ü. auch noch nie gesehen. Alle Inkasso Unternehmen haben die selbe "Freigabe"...das kommt mir komisch vor. Wer darf denn nun welche Forderung geltend machen? Jedes Inkassounternehmen alle oder setzen die dann in die Blankovollmacht einfach die jeweilige Forderung ein? Bestimmt genug ist hier gar nichts.
    Das zieht sich nun sein Monaten. Ich habe dutzende Anträge zurückgewiesen. Mal ehrlich, wenn ich mir als Gläubigervertreter 100% sicher bin, dass mir die Forderung zusteht und ich dass nachweisen kann, dann würde ich doch die Zurückweisungen doch nicht jedes mal kommentarlos hinnehmen. Jetzt, nachdem einige AGs gesagt haben, die Forderung wäre bstimmt genug, traut man sich bei uns ein Rechtsmittel einzulegen. Jetzt kann ich nur hoffen, dass mein LG sich mal tiefere Gedanken macht.
    Es mag sein, dass es hier für alles eine gute Erklärung gibt, allein ich vermag diese im Moment nicht zu erkennen...

  • Es gibt Neuigkeiten von der Front:

    In 2 Sachen habe ich jetzt konkrete Erklärungen. Das ganze sieht wie folgt aus:

    Kopie einer not. Urkunde, in der erklärt wird:

    "Am 20.02.2009 haben ... Abtretungsverträge geschlossen. Die Vertragsparteien beabsichtigen, am 2.4.09 eine not. Urkunde zu errichten, in der die Abtretung bestätigt wird und alle Forderungen genannt werden. (genau spezifizert auf zirka 15.000 Seiten) Diese Aufstellung wird auf 25 Abschnitte aufgeteilt und Gegenstand je einer Bezugsurkunde.

    Gegenstand der Bezugsurkunde sind folgende Forderungen:

    Ford. der .... GmbH, Seiten 1-500 (folgt .xls-Dateiname, lfd. Nr."

    Welchen Bezug die Erschienene zu der ganzen Sache hat, ist nicht ersichtlich, die hat eben dieses Zeug zu Protokoll gegeben.:gruebel:

    Dann ist noch eine Kopie einer Excel-Auflistung dabei, wo etwa 30 Forderungen verzeichnet sind, die sind geschwäzt und die gegenständliche ist sichtbar.

    Was haltet ihr davon?

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Es bleibt spannend, aber es ist alles doch :sehrverda.

    Habe in all meinen Verfahren zurückgewiesen, bisher nicht ein Rechtsmittel und neue Anträge bleiben seit ca. 4 Wochen aus...

  • Ich hatte zwischenzeitlich in einem Insolvenzverfahren eine Anmeldung vom IV als Gläubiger.
    Es sind also auf jeden FAll nicht "alle" Forderungen abgetreten.

    Ich auch, ich auch, ich auch! :D So einfach isses also nicht. Oder meldet der Verwalter aus Versehen abgetretene Forderungen an? Aber jemand anders hat dort nicht angemeldet.

  • Die Rechtsanwältin auf dünnem Papier, die auch in unserem Fall das RM zum LG eingelegt hat, meinte auf meine ZwVfg hin, Sie versteht nicht, wo mein Problem liegt, schließlich sind alle Forderungen im freien Vermögen der GmbH, die nicht vom IV im eigenen Namen vollstreckt werden. Aha, Bestimmheit aus dem Umkehrschluss heraus. Hätte ich auch selbst drauf kommen können :cool: Mal sehen, wie lange mein LG für die Entscheidung braucht. Hab mal die Entscheidung vom AG Waiblingen und vom AG Dresden zur Entscheidungsfindung nachgesandt :D

  • Nur kurz zu Info:

    Bei mir hat die besagte Anwältin auf eine Zwischenverfügung Entscheidungen des LG Mühlhausen, des LG Köln und des LG Heidelberg sowie Entscheidungen der Amtsgerichte Feiburg, leipzig, Potsdam, Osnabrück und Spandau, fast alle aus März 2011 übersandt.

    Diese werde ich mir mal zu Gemüte führen. Auf meine bisherigen Entscheidungen (Zurückweisungen) ist bis dato kein RM eingegangen. Auch neue Anträge liegen nicht vor.




  • Ich muß das jetzt noch mal auf der Liste ein bißchen nach oben schieben... Genau diese Sachen wurden mir jetzt schon in 3 Verfahren eingereicht. Ich hab aber immer noch Bauchschmerzen...

    Habt ihr auch schon solche Listenkopien bekommen? Haltet ihr das für ausreichend?

    Grüße,

    Pfänder

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Habe das erst letzte Woche bekommen und dennoch zurückgewiesen. Alles nur lose Blätter als Kopie, einschließlich des Ausdrucks eines Excel-Tabellenblatts, auf dem auch der Name des Schuldners stand. Sowas kann man ja nun beim besten Willen nicht ernst nehmen, sowas genügt schon vom äußeren her nicht im entferntesten den Anforderungen an eine Urkunde.
    Bis jetzt habe ich alles, was auch immer vorgelegt wurde, zurückgewiesen, habe auch noch nie eine Rechtsmittel bekommen. Wird sich wohl schon irgendwann ändern.

    Abgesehen davon bleibe ich auch dabei, dass mehrfache Abtretungen vorlagen, was zur Folge hat, dass ich auch mehrfache Rechtsnachfolgeklauseln sehen will. Über Rechtsnachfolgen habe nicht ich als VG zu befinden, sondern das Gericht, von dem der Titel stammt.

  • Ich habe diese Listenkopien jetzt auch vorliegen - und nach längerem Überlegen mich doch entschieden, die Pfänder zu erlassen.

    Die eingereichten Unterlagen sind zwar nicht "so schön" wie eine ordentliche auszugsweise Ausfertigung der jeweiligen Bezugsurkunde, aber dienen (nach meiner Auffassung) ausreichend zur Glaubhaftmachung der Freigabe der Forderung.

    Rechtsnachfolgeklausel verlange ich nicht, da Gläubiger im Titel und zum Vollstreckungszeitpunkt identisch sind (wenn auch aufgrund diverser Abtretungen).

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Habe ebenfalls die Unterlagen von der RA'in mit mittlerweile normalem Papier bekommen.

    Was haltet ihr davon?
    bei mir sind entsprechende Urkunden, wie sie das LG Heidelberg auf S. 4 der Entscheidung zitiert nicht vorgelegt. Ich weiß also bisher noch immer nicht, ob meine Forderung hier auch betroffen ist oder nicht.

    Über evtl. Rechtsnachfolgeklauseln bzgl. den in den Urkunden genannten Abtretungen sagt das LG auch nichts. Sollte meine Forderung auch mehrmals abgetreten worden sein, brauche ich dennoch hierfür Rechtsnachfolgeklauseln, oder?

    Wenn das LG Heidelberg die Freigabe unter Vorlage der genannten Urkunden akzeptiert, ist das für mich dann auch ok. Aber das ändert noch nichts daran, dass noch andere Dinge fehlen.

    Was antwortet ihr auf die eingereichten Unterlagen?

  • @ Sissi86

    Habe in zwei Verfahren nunmehr eine Beschwerde eines Inkassounternehmens gegen meinen Beschluss erhalten. Habe der Anwältin daher nur geschrieben, dass ich beabsichtige das Verfahren bis zur Entscheidung des LG auszusetzen.

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