Ja richtig, aber streng genommen handelt es sich dann um einen neuen Kreditvertrag, der sogar den Verbraucherkreditgesetzen unterliegt, d.h, macht man es richtig, muß man das ganze Gedöns an Unterlagen entsprechend VKG vom Kunden unterzeichnen lassen.
Habt Ihr das gemacht oder bewußt drauf verzichtet?
Hat alles immer 2 Seiten.Und mal ganz ehrlich gesagt; so schlimm ist der Aufwand zur Umstellung der Konto-Nummer nun auch wieder nicht.
Meist haben unsere Schuldner ja viel Zeit.........
Es besteht ja eine eindeutige Zweckbindung (Ablösung des alten Kontos). Außerdem wird ja niemand benachteiligt, weil ja gerade das neue Konto dazu führt, dass eher pfändbare Beträge entstehen können (weil sich das gepfändete Konto jetzt im Haben befindet).
Und....Zeit habe sie....aber die Erfahrung zeigt, dass man sich nicht darauf verlassen sollte....