Mich verfolgt hier folgendes Problem:
Die Betroffene war verstorben, ihre Kinder schlugen die Erbschaft aus, Erbin wurde die minderjährige Enkelin.
Diese erbte einen Betrag, der in seiner Höhe über dem Erbenfreibetrag lag. Das Geld wäre vor allem aus einer Lebensversicherung gekommen, zu welcher als Begünstigte "die gesetzlichen Erben" benannt wurden. Das NL-Gericht teilte als einzige gesetzliche Erbin nunmehr die Enkelin mit. Ich habe Anhörung zu Regressmöglichkeit getätigt, dann den Regressbeschluss erlassen. Ein RM wurde nicht eingelegt. Die Versicherung war wohl auch zur Auszahlung bereit.
Nun sind inzwischen Monate vergangen, die Erbin war noch am Suchen der Original-Police, kam wohl nur aus diesem Grunde nicht ans Geld, die Landesjustikasse fing an zu mahnen, inzwischen gibt es bereits einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, die Police wurde endlich gefunden aber nun zahlt die Versicherung nicht aus.
Von dieser Seite heißt es nun, die gesetzlichen Erben wären auch die, die ausgeschlagen haben (weil die Versicherung nicht in den Nachlass fällt-so habe ich das verstanden). Die Enkelin bekommt die Summe nicht, der Regressbeschluss ist schon monatelang rechtskräftig und die LJK will weiter vollstrecken.
Ich habe folgendes Problem:
1. ich verstehe nicht, dass die Enkelin als einzige festgestellte gesetzliche Erbin nicht die Bezugsberechtigte der Versicherung sein soll, wenn dort die "gesetzlichen Erben" eben als Bezugsberechtigte benannt sind.
Sollen das Geld tatsächlich die Personen erhalten, die ausgeschlagen haben?
Ich habe also der Mutter der mdj. Enkelin geraten, sich an die Rechtsabteilung der Vers. zu wenden
aber
2. Was kann nun getan werden, falls die Enkelin tatsächlich das Geld nicht erhält?
Die LJK hat ihr gesagt, der Beschluss müßte irgendwie wieder aus der Welt.
Ich habe schon etwas vage an Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gedacht,
Aber irgendwie ist mir das nicht geheuer.
Was habt ihr für eine Idee?
Kann ich da überhaupt noch seitens des Betreuungsgerichtes was machen?