Mir hat gerade jemand von einer Zeitarbeitsfirma erzählt, dass Arbeitszeitkonten bei Insolvenzschuldnern nicht zulässig wären.
Es geht in diesen Fällen aber nicht darum, dass sich jemand Zeitguthaben schafft, das er evtl. viel später (also nach der Insolvenz) vergüten lassen will oder früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden will, sondern einfach nur darum, dass er zusätzliche freie Tage hat oder verlängerten Urlaub nehmen kann.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Weiß jemand etwas genaueres dazu?