Wie handhabt Ihr es mit der Bauabzugsteuer, wenn der Auftragnehmer insolvent ist?
Sachverhalt: Auftragnehmer (AN) erbringt Bauleistungen an Auftraggeber (AG). Über das Vermögen des AN wird Insolvenzverfahren eröffnet. Der IV vergleicht sich mit dem AG auf Zahlung eines Betrages von 100.000,00 € netto. AG meint, er müsse mangels Freistellungsbescheinigung die 15 % Bauabzugsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen.
Rechtslage: Nach § 48 EStG dürften Abzug und Abführung in Ordnung sein. Andererseits muss das Finanzamt den einbehaltenen Betrag ohne weiteres zur Insolvenzmasse erstatten, sei es, dass "im Veranlagungszeitraum keine zu sichernden Steueransprüche entstehen werden" (§ 48c Abs. 2 S. 2 EStG), sei es, dass eine Verrechnung mit Alt-Steuerschulden nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 InsO unwirksam wäre.
Frage: Wie kann man das in der Praxis einfacher lösen, also ohne den Umweg über das Finanzamt? Wie sind Eure Erfahrungen?
(Dieser Thread hat mir leider nicht weitergeholfen. Hat sich die Auffassung von Heidland (ZInsO 2001, 1095) durchgesetzt?)