Guten Morgen,
gibt es bei euch auch das Problem, dass im Formular zum Teil keine Überweisungsart angekreuzt ist und sich der Gläubiger (-vertreter) dann wundert, dass er kein Geld bekommt? Ich habe das leider mittlerweile schon häufiger gehabt...
Es ist doch richtig, dass mit Erlass des Pfändungsbeschlusses der Antrag verbraucht ist und ein reiner Überweisungsbeschluss beantragt werden muss, welcher wieder 15 Euro kostet, oder? Muss das dann auch wieder auf dem Formular passieren?
Oder fragt ihr beim Gläubiger (-vertreter) an, ob er nicht doch eine Überweisung wünscht?
Liebe Grüße
Anfangs waren das bestimmt 30 %. Inzwischen ist die Quote auf unter 10 % gesunken, wo das Kreuzchen
"vergessen" wurde, der Pfüb so zu uns kommt und wir kein Geld an den Gläubiger schicken.
Mittlerweile kommt es auch nicht mehr so oft vor, dass "an Zahlung statt" angekreuzt wird, in der Regel, weil
die Gläubiger nicht wissen, was das heisst. (Ich frage mich gerade, ob es nicht "an Zahlung statt" heissen müsste, im Formular steht "an Zahlungs statt", aber vielleicht bin ich noch icht so richtig wach)