neues PfüB-Antragsformular ab 01.03.13

  • Ihr müsst die 3 Vögel mal googlen - was steht dort?

    Professionelles Forderungsmanagement

    Wer will da widersprechen?

    Denke, dass ihre Bitten um Fristverlängerung auf die Hoffnung einer ihnen gelegenen Rechtsprechung gestützt ist.

    Die Bilder auf der Homepage sind ja herzallerliebst. Jetzt weiß ich wenigstens, wie der Herr aussieht, der seine Unterschrift eingescannt hat und immer schön aufdrucken lässt.

  • ......Die Bilder auf der Homepage sind ja herzallerliebst. Jetzt weiß ich wenigstens, wie der Herr aussieht, der seine Unterschrift eingescannt hat und immer schön aufdrucken lässt.

    Na also!
    Das schafft Nähe und Wohlfühlatmosphäre

    Ich beanstande erst die fehlende Unterschrift.
    Irgendwann trudelt sie ein.
    Dann sehe ich mir den (ja erst dann vorliegenden) Antrag an und moniere keck die Seite 3.....
    Und die Liste der landgerichtlichen Entscheidungen wächst - herrlich.

  • ......Die Bilder auf der Homepage sind ja herzallerliebst. Jetzt weiß ich wenigstens, wie der Herr aussieht, der seine Unterschrift eingescannt hat und immer schön aufdrucken lässt.

    Na also!
    Das schafft Nähe und Wohlfühlatmosphäre

    Ich beanstande erst die fehlende Unterschrift.
    Irgendwann trudelt sie ein.
    Dann sehe ich mir den (ja erst dann vorliegenden) Antrag an und moniere keck die Seite 3.....
    Und die Liste der landgerichtlichen Entscheidungen wächst - herrlich.

    Ist wahrscheinlich viel sinnvoller so. Alles auf einmal bekommen die ohnehin nicht auf die Reihe. In kleinen mundgerechten Häppchen ist greifvogelfreundlicher ;)

  • Ihr müsst die 3 Vögel mal googlen - was steht dort?

    Professionelles Forderungsmanagement

    Wer will da widersprechen?

    Denke, dass ihre Bitten um Fristverlängerung auf die Hoffnung einer ihnen gelegenen Rechtsprechung gestützt ist.

    Hatte gerade was, wo sie folgendes mitteilen: "Bezüglich der Seite 3 verweisen wir auf den Beschluss des Landgerichts Mainz vom 14.5.2013 zum Aktenzeichen 3 T 54/13."
    Hab wohlwollend zurückgewiesen.

  • ......Die Bilder auf der Homepage sind ja herzallerliebst. Jetzt weiß ich wenigstens, wie der Herr aussieht, der seine Unterschrift eingescannt hat und immer schön aufdrucken lässt.

    Na also!
    Das schafft Nähe und Wohlfühlatmosphäre

    Ich beanstande erst die fehlende Unterschrift.
    Irgendwann trudelt sie ein.
    Dann sehe ich mir den (ja erst dann vorliegenden) Antrag an und moniere keck die Seite 3.....
    Und die Liste der landgerichtlichen Entscheidungen wächst - herrlich.

    Ist mir zuviel aktenumlauf. Es gibt eine einzige Beanstandung "all inclusive", wird das nicht vollständig behoben, gibt´s die Zurückweisung

  • ..... Ist mir zuviel aktenumlauf. Es gibt eine einzige Beanstandung "all inclusive", wird das nicht vollständig behoben, gibt´s die Zurückweisung

    Ist ganz klar Geschmacksache.
    Habe nur eine kleine M-Abteilung und kann mir den Spass gönnen.
    Hätte ich täglich 30 Akten davon, würde ich auch anders arbeiten (müssen).

  • Ihr müsst die 3 Vögel mal googlen - was steht dort?

    Professionelles Forderungsmanagement

    Wer will da widersprechen?

    Denke, dass ihre Bitten um Fristverlängerung auf die Hoffnung einer ihnen gelegenen Rechtsprechung gestützt ist.

    Hatte gerade was, wo sie folgendes mitteilen: "Bezüglich der Seite 3 verweisen wir auf den Beschluss des Landgerichts Mainz vom 14.5.2013 zum Aktenzeichen 3 T 54/13."
    Hab wohlwollend zurückgewiesen.

    Dieses "schöne" Schreiben hatte ich heute auch auf dem Tisch. Hab Mainz einfach mal als Mindermeinung dargestellt, die zahlreichen Entscheidungen genannt, die das anders sehen und auf § 9 RPflG verwiesen :D

    Mal schauen was als Antwort kommt^^

  • Ahhhhhh, man bekommt doch immer noch alte PFüb-Vordrucke. Heute schon wieder 3, 2 von Rechtsanwält6en und einen von der größten örtlichen genossenschaftlich geführten Bank:eek::eek::eek::eek:

  • Ahhhhhh, man bekommt doch immer noch alte PFüb-Vordrucke. Heute schon wieder 3, 2 von Rechtsanwält6en und einen von der größten örtlichen genossenschaftlich geführten Bank:eek::eek::eek::eek:

    Das schönste ist dann, wenn auf die Zwischenverfügung eine korrigierte Forderungsaufstellung kommt :teufel:

  • Die "Greifvogel-Kanzlei" macht mich verrückt. GHabe heute 3 Korrekturen im Hinblick auf Bl. 3 auf dem Tisch, 2 Neueingänge ohne ordnungsgemäß ausgefüllte Seite 3 und ein Verfahren mit dem bloßen Hinweis auf die Mainzerentscheidung.
    Es ist zum Verzweifeln, warum können die nicht eine Linie fahren

  • Die "Greifvogel-Kanzlei" macht mich verrückt......

    na na na
    dazu sind sie zu unwichtig

    An anderer Stelle wurde hier im Forum der Einsatz von Autotexten verteufelt, zu Unrecht, wie sich bei derlei stumpfen Antragstellern zeigt.
    Variante 1 oder 2 oder 3.......

    Gut für die 3 Vögel, dass Grossgläubiger nicht verfolgen, wie schleppend bis gar nicht die Beschlüsse erlassen werden.

  • Das Ganze macht den Eindruck, nicht so wirklich wichtig zu sein. Bei mir haben die heute den ersten erlassenen PfÜB bekommen, weil - Wunder über Wunder - tatsächlich eine passende Seite 3 eingereicht wurde. Dem stehen etliche Zurückweisungen sowie Verfahren in der Warteschleife (bei Fristverlängerungsgesuchen können die meinetwegen auf Halde verschimmeln - schließlich wollen die was und nicht ich) gegenüber. Legt die Vermutung nahe, dass bei Pfändungen sowieso nichts bei rumkommt...

  • Ich würde den Beschluss nicht erlassen, sondern die Akte aufgrund ihres Seltenheitswertes einem Museum zukommen lassen. Soll die ganze Welt dieses Wunder bestaunen und sich seiner ergötzen!^^

    Kann es möglicherweise sein, dass hier langsam aber sicher eine gewisse Rechtspfleger"Abgehobenheit" festzustellen ist ???
    Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass die Beiträge insbesondere zum Thema "Seite 3" den Bereich der sachlichen Argumentation verlassen und in eine Richtung von Häme und teilweiser Selbstbeweihräucherung dahingehend, wie man es den blöden Gäubigervertretern mal wieder gezeigt hat, abdriften !!!

    Eine Mehrzahl positiver landgerichtlicher Entscheidungen zur Unterstützung der zu diesem Thema vertretenen Auffassung, wonach "die Seite 3 stets vollständig auszufüllen ist" mag ja vielleicht zu einer gewissen Euphorie Anlass geben; dies ist meines Erachtens indes noch lange kein Grund, daraufhin in Machtphantasien zu verfallen, wie sie in psychologischer Hinsicht schon oft bei Menschen zu beobachten waren, denen man - vorübergehend - besondere Befugnisse gegenüber Dritten übertragen hatte.

    Auch eine Mehrzahl solch landgerichtlicher Entscheidungen sollte nicht den Blick darauf verstellen, dass eine Überzahl amtsgerichtlicher Beschlüsse existiert, mit denen der beantragte Beschluss erlassen wird, wenn - nur - auf eine beigefügte Forderungsaufstellung verwiesen wird, so wie es im Übrigen in den zumindest letzten ca. 25 Jahren auch allgemein üblich und keineswegs verwerflich war !!!!!!!!

    Das angegebene Zitat bitte ich insoweit nur stellvertretend für eine Vielzahl anderer, ähnlicher Kommentare in diesem Forum zu werten, deren gehäuftes Auftreten mich zu dieser Stellungnahme veranlasst hat.

    Es gibt Dinge, zu denen man nicht schweigen darf... "Man soll schweigen oder Dinge sagen, die noch besser sind als das Schweigen" (Pythagoras von Samos)


    [Blockierte Grafik: http://zitate.net/x/p.gif]

  • Wer so argumentiert, hat meiner Meinung nach den Sinn des Vordruckzwangs wohl nicht richtig verstanden und ihm fehlt auch ein Verständnis dafür, dass sowohl beim Gericht als auch bei den Drittschuldnern die Beschlüsse aus allen Richtungen aufschlagen mit teils abenteuerlichen Varianten.

    Wenn Du einen PfÜB beantragen solltest und ein Programm für die Forderungsaufstellung verwendest ist das stets das gleiche Programm und die Forderungsaufstellung sieht immer gleich aus. Aber sowohl die Rechtspfleger als auch die Drittschuldner müssen sich mit vielen Programmen der Forderungsaufstellungen raum plagen, die teils nicht nachvollziehbar sind. Besonders der Drittschuldner trägt dann das Risiko, dass er Fehler macht und dazu noch, dass er die Folgen und mögliche Kosten tragen muss.

    Der Arbeitgeber und auch die Banken haben Pfändungen zu beachten, was ihnen vom Gesetzgeber auf das Auge gedrückt wird. Dies haben die Drittschuldner zu beachten, obwohl sie bei Eingehung des Rechtsverhältnisses dies nicht gewollt haben. Wir mussten uns in der Vergangenheit mit Forderungsaufstellungen rum schlagen, die einfach nur falsch waren. Angefangen mit betragsmäßig angegebenen weiteren Zinsen, über undzulässige Zinseszinsen bis hin zu unvollständigen Angaben über künftig gepfändeten Unterhalt.

    Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss als hoheitlicher Staatsakt die nötige Klarheit und Bestimmtheit so in sich tragen, dass die Anordnung und Umfang der Pfändung mit Sicherheit zu ersehen und zu erkennen sind (Stöber, 15. Auflage, Rdn. 489). Warum gibt es dann professionelle Antragsteller, die das nicht einsehen wollen. Also muss man ihnen die Sachen so oft zurück geben, bis sie es gelernt haben, dass die Anträge so nicht durchgehen.

    Es wäre sicherlich für die Zukunft hilfreich, wenn in dem Teil des Jurastudiums, in dem das Vollstreckungsrecht durchgenommen wird, den Studenten auch beigebracht wird, wie man gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke ausfüllen muss und dass die Felder nicht nur für die Doofen da stehen, die nicht die Arroganz besitzen, die andere zu haben scheinen.

    Mich als Drittschuldner ärgert es ungemein, dass ich die unvollständige Ausfüllung nicht im Erinnerung angehenn kann, weil es ja nur eine Antragspflicht ist. Deswegen bin ich foh für jeden Rechtspfleger, der solche Beschlüsse erst gar nicht erlässt.

    Vieleicht sollte man die eigene Froschperspektive mal verlassen und über den Tellerrand hinaus sehen. Das hilft die Arbeit der anderen Beteiligten zu verstehen und miteinander statt gegeneinander zu arbeiten.

    Dein letzter Satz ist gut! Manchmal wäre es auch gut, wenn sich auch hier mal um das Gegenteil Gedanken macht.

  • .....Kann es möglicherweise sein, dass hier langsam aber sicher eine gewisse Rechtspfleger"Abgehobenheit" festzustellen ist ??? ......[Blockierte Grafik: http://zitate.net/x/p.gif]

    Sind die ??? dahingehend zu deuten, dass du diese Frage als recht gewagt erachtest?


    Ich persönlich lese eher aus den Beiträgen, dass gewisse Rechtspfleger -ich mittendrin- schlichtweg genervt sind von dem schlampig hingerotzten Formular. Die Krönung ist aber, dass einige professionelle Forderungsmanager zusätzlich meinen, völlig abstruse nicht unterzeichnete Anträge einzureichen.


    Mag der BGH sagen, dass das Formular Bullshit ist und Seite 3 nur als Verweis auf etliche Anlagen zu sehen ist. GERN

  • Solange die Seite 3 nicht eindeutiger gefasst wird hinsichtlich der Zinsen, bin ich froh über jede Forderungsaufstellung, die das klarstellt. Der Vordruck taugt nicht.

    Und ich würde mir auch mehr Sachlichkeit in der Diskussion wünschen.

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