... Aber kann nicht die Duldung als Nebenrecht zur Reallast mit eingetragen werden? ...
"Nur (positive) in einem Geben oder Tun bestehende Leistungen, nicht Verpflichtungen zu Unterlassungen oder Duldungen (...) können Inhalt einer Reallast sein" (Staudinger/Mayer, § 1105 Rn. 15 m.w.N.). Zu einer Duldung als mögliche Nebenverpflichtung hab` ich nichts gefunden.