Ich hab ne ganz komische Sache grad vor mir liegen:
Das Verfahren läuft noch. (Also keine Kostengrundentscheidung)
Dem Beklagten wurde PKH bewilligt für den ersten Rechtszug.
Jetzt wird ein Antrag auf PKH-Vergütung eingereicht, aber nicht von dem beigeordneten Rechtsanwalt, sondern von einer anwaltlichen Verrechnungsstelle.
Diese gibt an, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse vom Anwalt an sie abgetreten wurde. Beigefügt ist eine Kopie eines Fax, aus dem sich ergibt, dass die Anwaltskanzlei der beigeordneten Rechtsanwältin die Forderung abgetreten ist. Weiterhin ist in Kopie eines Faxes der PKH-Antrag eingereicht wurden.
Was nun? Geht das so einfach? Bin überfordert, und das zum Freitag