Phänomen nach Änderung der Gebührentabellen

  • Nur wir Rechtspfleger sehen dies manchmal anders, da es uns halt ein wenig mehr Arbeit macht...

    Richtig lustig wird´s wahrscheinlich erst dann, wenn unwissende Kanzlei an unerfahrenen Rechtspfleger gerät und der dann das falsche Spielchen mitspielt.

    Als Gegner könnte man dann ja mal ein Augenmerk auf die Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren legen.;)

  • Bei euch scheint sich ja die Übergangsregelung noch gar nicht herumgesprochen zu haben... :eek: :D

  • Allein heute bislang schon der 4. (!!) Kfa mit den Gebühren der falschen Tabelle.:mad:

    Ich wars nicht. Einerseits weiß ichs ja, andererseits bin ich ohnehin aus der Nummer raus - bin seit Mai bei reinen Strafrechtlern. :D

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Allein heute bislang schon der 4. (!!) Kfa mit den Gebühren der falschen Tabelle.:mad:

    Ich wars nicht. Einerseits weiß ichs ja, andererseits bin ich ohnehin aus der Nummer raus - bin seit Mai bei reinen Strafrechtlern. :D



    Ich auch nicht. Aber ich wundere mich nicht mehr über falsche Gebührentabellen nach Anfragen von Kolleginnen in einem ReNo-Forum. Die diskutieren da mit ihrem Chef und der behauptet dann schlicht das Falsche. Und lässt sich auch nicht überzeugen. Gut, dann kann man auch nix mehr mehr machen. "Chef hat gesagt..." - nun denn. :confused:

    Die Übergangsregelungen scheinen ungeheuer schwer zu verstehen zu sein. Für ZV-Aufträge nach dem 01.08.2013 verlangt ein RA, dass die Gebühren von vor dem 01.08.2013 anzusetzen sind. Immerhin waren außergerichtlicher Schriftverkehr und das Gerichtsverfahren bis zum 31.07.2013 abgeschlossen, da sei es schlicht unlogisch, dass die ReNo meint, die ZV-Gebühren für den ZV-Auftrag vom heutigen Tage wären nach der neuen Tabelle zu berechnen. Selbst mein Hinweis auf die §§ 16, 17 und 18 RVG brachten keine Überzeugung. Und selbst dass die ZV-Voraussetzungen tatsächlich erst nach dem 01.08.2013 erfüllt waren, bringen keine Einsicht. Ja denn... Gehaltserhöhung für die ReNo adé! :cool:

  • Ein derartiger Textbaustein wurde sehr schnell bei Forum-Star eingepflegt :)

    Mich würde auch mal interessieren, ob es ein "offizieller" Baustein ist. Kannst Du mir den mal per pN zukommen lassen?

    Für alle FS-Fans: V60. Ob der aber bundesweit erhältlich ist weiß ich nicht.

  • Ein derartiger Textbaustein wurde sehr schnell bei Forum-Star eingepflegt :)

    Mich würde auch mal interessieren, ob es ein "offizieller" Baustein ist. Kannst Du mir den mal per pN zukommen lassen?

    Für alle FS-Fans: V60. Ob der aber bundesweit erhältlich ist weiß ich nicht.

    Könnte ich diesen Baustein auch bitte haben? (Oder noch besser für alle ins Forum stellen) Danke

  • Reinstellen wäre echt gut - oder per pN. Das Formular sagt mir nämlich rein gar nix. :gruebel:

  • Ich hatte auch schon einige falsche Anträge. Aber noch ist's ja einfach, weil eindeutig.
    "Lustig" wird's in ein paar Wochen, wenn nicht mehr aus der Akte ersichtlich ist, ob der Auftrag vor, oder nach dem 01.08. erteilt wurde. :(

    Wo wir schon mal so schön bei dem Thema sind:

    Wie seht ihr das denn eigentlich bei den Grenzfällen? In der überwiegenden Zahl der Anträge wird ja vermutlich keine Erklärung zur Auftragserteilung enthalten sein. Beabsichtigt ihr "von Amts wegen" nach dem Tag der Beauftragung zu fragen oder nur auf Rüge des Gegners? Und wie lange ist ein Fall eigentlich ein Grenzfall?

    Ich habe nicht mehr auf dem Schirm, wie ich es bei der Änderung BRAGO/RVG gehandhabt habe.

    Da ich heute meinen ersten KFA mit Klageeingang nach dem 1.8. habe, hole ich meine Fragen mal hoch.
    Es würde mich interessieren, wie ihr das handhabt.
    Vorliegend habe ich als Datum der Klageschrift 13.8.. Klassisches VU, die Gegenseite ist nicht anwaltlich vertreten, Monierungen sind also aus der Ecke nicht zu erwarten. Ich beabsichtige, den Klägervertreter nach dem Tag der Erteilung des unbedingten Klageauftrages zu fragen, halte es aber nicht grundsätzlich für erforderlich, mir auch die Vollmacht einreichen zu lassen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Ich beabsichtige, den Klägervertreter nach dem Tag der Erteilung des unbedingten Klageauftrages zu fragen, halte es aber nicht grundsätzlich für erforderlich, mir auch die Vollmacht einreichen zu lassen.

    Seh ich genauso. Ich frage trotzdem erstmal nach der Vollmacht, würde mich aber auch mit einer anwaltlichen Versicherung zufrieden geben.

    Gute Frage, wie lange man das jetzt machen will, bzw. wie lange etwas ein Grenzfall ist. :gruebel:

  • Ich hatte auch schon ein paar Fälle (einstweilige Verfügungen), habe nicht angefragt und werde das auch nicht tun. Sollte die Gegenseite meckern, reicht mir vom antragstellenden RA die anwaltliche Versicherung.

  • Bei der Umstellung BRAGO/RVG haben wir immer angefragt und, wenn ich mich richtg erinner, auch die Vollmacht vorlegen lassen, wobei eine anwaltliche Versicherung notfalls auch reicht. Insbesondere wenn die Gegenseite keinen RA hat und daher von der Seite nix kommen wird, halte ich das für notwendig.

  • Ich hab grad die neuen Gebühren (hab allerdings nachgefragt) festgesetzt: Mandat angeblich vom 21.08., Klage vom 22.08. eingegangen am 23.08., VU vom 17.09., KFB-Antrag vom 19,09,, Nachfrage vom 27.09. KFB vom 08.10. Hurtig,gell :)

  • Ich frage bei der Anwendung neuen Rechts (=Antrag mit Gebühren nach neuem Recht) grundsätzlich nach, sofern ich aus der Akte nicht hinreichend erkennen kann, dass der Auftrag vor/nach dem 1.8.13 erteilt wurde.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

    Einmal editiert, zuletzt von Patweazle (8. Oktober 2013 um 13:53) aus folgendem Grund: Klarstellung

  • Ich frage bei der Anwendung neuen Rechts (=Antrag mit Gebühren nach neuem Recht) grundsätzlich nach, sofern ich aus der Akte nicht hinreichend erkennen kann, dass der Auftrag vor/nach dem 1.8.13 erteilt wurde.


    Ab wann ist "hinreichend"? Ich hatte es schon mal, dass zwischen unbdingtem Prozessauftrag und tatsächlicher Klageeinreichung Monate vergangen sind.
    @ Waldschrat: Ich behandle Parteien ohne RA nicht anders als welche mit, da unterscheide ich nicht.


  • Ab wann ist "hinreichend"? Ich hatte es schon mal, dass zwischen unbdingtem Prozessauftrag und tatsächlicher Klageeinreichung Monate vergangen sind.



    Ist beispielsweise der Klageschrift als Anlage eine vorherige außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Datum vor dem 01.08.2013 beigefügt, frage ich nicht nach; ebenso, wenn anderweitig aus der Klageschrift oder den Anlagen die erstmalige Vertretungsanzeige deutlich nach dem 01.08.2013 und aus den Gesamtumständen erkennbar ist, dass eine Beauftragung vor dem 01.08.13 mehr als unwahrscheinlich ist.
    Aber... ich bearbeite auch nicht täglich 500 C-Akten, da kann ich mir diesen "Luxus" gönnen.

    Da es selten derartig eindeutig ist (bisher noch keine entsprechende Akte gehabt), frage ich grundsätzlich nach.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • @ Waldschrat: Ich behandle Parteien ohne RA nicht anders als welche mit, da unterscheide ich nicht.

    Das ist natürlich auch gut so. Wenn der Bekl einen RA hat, würde ich trotzdem nach der Vollmacht bzw einer anwaltlichen Versicherung fragen und mich nicht darauf verlassen, dass der RA schon rummeckert, wenn es ihm nicht passt. Grundsätzlich sollte der Antrag zwar richtig gestellt werden (zumindest in der Theorie...), aber das Schweigen der Gegenseite entbindet dich ja nicht von deiner Prüfungspflicht.... ;)

  • Beim Übergang von BRAGO auf RVG habe ich in Zweifelsfällen nachgefragt. Aber mir hat als Antwort immer anwaltlicher Vortrag genügt. Weder habe ich eine anwaltliche Versicherung verlangt noch die Vorlage einer Vollmacht.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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