Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Dann lasst Euch mal was einfallen. Mit einem einfachen "Wir sind dagegen!" wird es nicht getan sein. Das muss gut begründet werden ...

    Dabei gebe ich zweierlei zu bedenken:

    - Zum einen ist nach der Gesetzesbegründung der Bedarf da. Mithin wird jede Initiative höchstens dann von Erfolg gekrönt sein, wenn ein machbarer Gegenvorschlag präsentiert wird.

    - Zum anderen bestehen in den neuen Bundesländern zumindest so gute Erfahrungen mit den dortigen Bereichsrechtspflegern, dass es m. E. schwierig werden wird, etwas gleichartiges wie diese zu verhindern. Allerdings könnte man diese kleine Erfolgsgeschichte zugleich als Argument für den Mindeststandard heranziehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Als ehemaliger mittlerer Beamter habe ich früher auch gern mal gedacht, das was der Rpfl in diesem oder jenen Gebiet macht kann ich doch auch machen, jetzt nach erfolgtem Aufstieg in den Rechtspflegerbereich und dem dem vorhergehenden intensivem FH Studium sehe ich das ganze ziemlich anderst. Mir ist bewußt geworden welche Wichtigkeit z.B. eine Vollmacht hat oder auch wieviel Aufwand in einer harmlos erscheinenden Zwischenverfügung drinsteckt. Daher halte ich von einer Schnellbleiche eher nichts, dafür ist das Gebiet doch zu komplex und es hängt zuviel dran.

    Spürbar mehr Personal wird es leider nicht geben, Umschichtungen sind auch nur begrenzt, da Abteilungen wie ZVG, InsO meines Erachtens zuviel den wirtschaftlichen Zyklen unterliegen. Denkbar wäre m.E. hier eher die orginäre Verwaltung, die dortigen Aufgaben sind nach meiner Ansicht nicht alle zwingend vom Rpfl wahrzunehmen. Soweit möglich wäre hier eine Übertragung auf mittlere Beamte und Angestellte zu prüfen.

  • Was die Ratschreiber bei den Gemeinden anbelangt:

    Ich halte es für unwahrscheinlich, dass es mehr als eine handvoll (wenn überhaupt !) Ratschreiber gibt, für die ein Wechsel weg vom "heimeligen" Rathaus hin zur Justiz (in den Moloch "Zentral- GBA") ernsthaft in Betracht kommt.

    Aber die Regierung wird das sicher schon gründlich eruiert haben, oder ?
    (die Ratschreiber, mit denen ich derzeit zu tun habe, wurden komischerweise noch nicht gefragt.... kommt aber gaaaanz bestimmt noch....)
    ;)

    Und wenn ich mich mit "meinen" Ratschreibern über die (bescheidenen) Beförderungs- Perspektiven bei der Justiz unterhalte, können die nur staunen und sind froh über ihren Status als Kommunal- Beamte....


    Zitat

    Dann lasst Euch mal was einfallen. Mit einem einfachen "Wir sind dagegen!" wird es nicht getan sein. Das muss gut begründet werden ...

    Das stimmt absolut !

    Also wie wär´s hiermit:

    Im Grundbuchbereich (wie sonst in keinem anderen Sachgebiet) versammelt sich die geballte Schnittmenge des theoretischen Wissens, welches sich ein Rpfl. draufschaffen muss.......
    mithin so ziemlich jedes Rechts-Gebiet außer Strafrecht....

    Und das will man in einem drei- monatigen Lehrgang vermitteln ?

  • In meinem Bezirk gibt es durchaus interessierte Ratschreiber; vor allem diejenigen, die bereits jahrzehntelang beim GBA arbeiten und sich eine andere Tätigkeit nicht mehr vorstellen können. Diese Möglichkeit haben sich einige erhofft. Bis jetzt konnte ich mir jedoch nicht vorstellen, dass man beabsichtigt dies umzusetzen.

    Ein Ratschreiber/Beschlussfertiger je GBA reicht m.E. aus, um das Arbeitsklima negativ zu beeinflussen. Und zwar aus dem Grund, dass die jeweiligen Berufswege und Besoldungen divergieren. Zudem vermisse ich die fehlende Wertschätzung für intensiv erarbeitete fachliche Qualität, wenn man meint, dies in einem 3-monatigen Lehrgang nachholen zu können.

    Wenn ein Grundbuchrechtspfleger so leicht ersetzbar ist, warum überträgt man die Zuständigkeit nicht gleich vollständig auf den mittleren Dienst!?

  • In Ba-Wü gibt es bei den Notariaten sog. Justizfachangestellte (mit 2 1/2 Jahren Ausbildung, hiervon allerdings 95% nur Ausbildung für Amtsgerichtstätigkeiten, also ohne Grundbuch, Nachlass, Betreuung) , wovon einzelne in E8 bzw. E9 eingruppiert sind. Diese müssen ca. 50 bis 70% selbständig arbeiten. E8 und E9 ist m.W. vergleichbar mit A8 bzw. A9.

    Im Grundbuchbereich können diese Angestellten Eintragungstexte weitgehend selbständig vorbereiten. Auch diese Angestellten könnten zu Rechtspflegern "gekrönt" werden.
    Allerdings kommen diese Angestellten total ins Schleudern, wenn z.B. komplizirtere Eintragungen, wie Zwangshypotheken, GBR-Eintragungen, WEG-Änderungen, vorzunehmen sind, weil einfach grundlegende Rechtskenntnis fehlen.

    Vielleicht könnten diese Mängel auch in einem 3-Monats-Crash-Kurs "Rechtspfleger leicht gemacht " beseitigt werden.

  • Sehr seltsam finde ich die Formulierung "...Ratschreiber mit Befähigung zum gehobenen Verwaltungs- ODER JUSTIZDIENST..." Ein solcher Ratschreiber hat den dreijährigen Vorbereitungsdienst abgeleistet und die Rechtspflegerprüfung bestanden, kann somit bereits nach geltendem Recht durch Versetzung vom Kommunal- in den Landesdienst mit den Aufgaben eines Grundbuchrechtspflegers betraut werden. Man kann diese seltene Spezies allerdings selbst in Baden-Württemberg an einer Hand abzählen.

    Und mit Verlaub nicht die Länder müssen im Bundesrat das Gesetz beschließen, denn Rechtspflegerrecht ist nicht zustimmungspflichtig (nur Einspruchsgesetz) sondern der Deutsche Bundestag und der hat bisher alle solche Versuche (siehe Hessen "Bodenmanagementbehörde") schlicht und ergreifend ignoriert, in dem er eine Abstimmung über den Entwurf des Bundesrates schlicht nie zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages setzt. Der Bundesrat muss nur die Einbringung des Gesetzentwurfs beschließen, da nur der Bundesrat selbst das Recht zu einer Gesetzesinitiative hat. Wie oft sind Gesetzesinitiativen des BR erfolgreich?? Auch da mein Sprüchlein von den Fingern an einer Hand. Dass das Land im Zugzwang gegenüber den kommunalen Landesverbänden ist und mit der Einbringung sein Versprechen einlöst, ist schlicht und ergreifend Politik. Man kann dann immer sagen, wir wollten ja aber das böse Berlin spielte nicht mit.

    Einmal editiert, zuletzt von Siegfried Farnon (18. September 2013 um 20:08)

  • Der BdR wird starke Opposition haben, wenn er gegen diese Bundesratsinitiative schießt. Nicht nur die Landesregierung findet das gut. Der ganze Mist wird doch vom Städte- und Gemeindetag forciert, die wollen ihre hochbesoldeten Grundbuchaltlasten loswerden.

  • Der BdR wird starke Opposition haben, wenn er gegen diese Bundesratsinitiative schießt. Nicht nur die Landesregierung findet das gut. Der ganze Mist wird doch vom Städte- und Gemeindetag forciert, die wollen ihre hochbesoldeten Grundbuchaltlasten loswerden.

    Die sind nicht hochbesoldet sondern normal besoldet. Die Rechtspfleger sind kolossal unterbesoldet, das ist das Problem! Daran muss man arbeiten, nicht an Neiddebatten.

  • Man sollte möglichst vielen Rechtspflegern die Möglichkeit geben, sich in das Thema an einem Notariat einzuarbeiten, solange es die Bezirksnotariate noch gibt.

    Und da ja nicht alle Notare in die Selbstständigkeit gehen werden, werden doch sicherlich auch Notare oder Notarvertreter an die zentralen Grundbuchämter kommen.

    Prima: "Beschlussfertiger", Rechtspfleger, Notare und Notarvertreter, alle sollen das Gleiche machen und werden äußerst unterschiedlich besoldet. :(


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Tja ; schätze auch mal , dass da ( nur bei den Rechtspflegern ) von A9 (- abgesenkte Eingangsbesoldung für Berufseinsteiger ) bis A13/A14 alles beim GBA arbeiten könnte.
    Die Besoldungsstufen der "Beschlussfertiger" sind mir nicht bekannt.

  • Wieso lässt man es auf den neuen Grundbuchämtern eigentlich nicht dabei, dass Justizangestellte bzw. Beschlussausfertiger wie bisher in bewährter Weise die Grundbucheintragungen vorbereiten, der Rechtspfleger nochmals überprüft, unterschreibt und Justizangestellte bzw. Beschlussausfertiger die Resterledigung machen ?

    Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, dass der Rechtspfleger auf den Grundbuchämtern alles, auch Schreibdienste, - aus einer Hand - machen soll ?
    Sowas kenne ich bei keinem Gericht bzw. Behörde.

  • Wieso lässt man es auf den neuen Grundbuchämtern eigentlich nicht dabei, dass Justizangestellte bzw. Beschlussausfertiger wie bisher in bewährter Weise die Grundbucheintragungen vorbereiten, der Rechtspfleger nochmals überprüft, unterschreibt und Justizangestellte bzw. Beschlussausfertiger die Resterledigung machen ?

    Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, dass der Rechtspfleger auf den Grundbuchämtern alles, auch Schreibdienste, - aus einer Hand - machen soll ?
    Sowas kenne ich bei keinem Gericht bzw. Behörde.

    Vermutlich deshalb, weil man nicht genug Rechtspfleger hat, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Man müsste massiv mehr einstellen und damit auch Kosten verursachen, die nicht eingeplant sind. Naja, kann man vllt abfedern, wenn man A7 oder A8 als Einstiegsgehalt festlegt. :teufel:

  • Wieso lässt man es auf den neuen Grundbuchämtern eigentlich nicht dabei, dass Justizangestellte bzw. Beschlussausfertiger wie bisher in bewährter Weise die Grundbucheintragungen vorbereiten, der Rechtspfleger nochmals überprüft, unterschreibt und Justizangestellte bzw. Beschlussausfertiger die Resterledigung machen ?

    Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, dass der Rechtspfleger auf den Grundbuchämtern alles, auch Schreibdienste, - aus einer Hand - machen soll ?
    Sowas kenne ich bei keinem Gericht bzw. Behörde.

    Vielleicht die anderen Bundesländer, wo es so ist. Dass die Eintragungen vorbereitet werden, kannte ich bislang nur aus NRW. Nun also wohl auch BW. Aber sonst ist mir das völlig fremd.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Vielleicht die anderen Bundesländer, wo es so ist. Dass die Eintragungen vorbereitet werden, kannte ich bislang nur aus NRW. Nun also wohl auch BW. Aber sonst ist mir das völlig fremd.

    :zustimm:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Zitat

    Dass die Eintragungen vorbereitet werden, kannte ich bislang nur aus NRW. Nun also wohl auch BW. Aber sonst ist mir das völlig fremd.


    Wie läuft das bei euch in Bayern (oder auch in anderen Ländern) denn genau ab ?


    Gibts da überhaupt keinen mittleren Dienst beim GBA mehr ?


    Müsst ihr auch Wiedervorlage führen, Post zuordnen, Kosten berechnen und die Vorgänge in die jeweiligen EDV- Programme komplett einpflegen ?


  • Doch, die Serviceeinheit (mittlerer Dienst/Angestellte) gibt es schon.

    Die Serviceeinheit nimmt den Antrag entgegen, bringt das Präsentat an und legt den Fall an (Fall anlegen, die Beteiligten erfassen, die betroffenen Grundbuchblätter laden). Dann wandert die Akte zum Rechtspfleger.

    Der Rechtspfleger prüft, lädt bei Bedarf weitere Blätter bzw. legt sie an, macht die Zwischenverfügung (je nach Gericht schickt er sie auch gleich selbst raus), fertigt die Eintragungen, unterschreibt, macht die Kostenrechnung (wohl auch je Gericht verschieden) und seine Verfügung.

    Dann wandert die Akte wieder zur Serviceeinheit, die dann nach der Verfügung die Eintragungsmitteilungen macht, das ALB ggf. vervollständigt/korrigiert, Briefe anfertigt/ergänzt und Grundbuchauszüge hinauslässt.

    Die Wiedervorlagen bei Zwischenverfügungen macht normalerweise die Geschäftsstelle, bei uns aber der Rechtspfleger, weil die Anrufe auch bei ihm landen und die Geschäftsstelle ein Stockwerk höher sitzt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • zu #998:

    Auf einer solchen Geschäftsstelle ohne jegliches selbständiges arbeiten möchte ich auch sein.

    Bei uns lässt die Service-Einheit bzw. Geschäftsstelle den Antrag EDV-mäßig eingehen, legt den Fall mit Grundakten dem Rechtspfleger bzw. Notar vor. Diese schaut den Antrag durch und legt ihn dann wieder ohne weiteren Kommentar der Geschäftsstelle vor, wenn keine Mängel vorhanden sind. Die Geschäftsstelle bereitet die Eintragungstexte dann völlig selbständig unterschriftsreif vor und macht gleichzeit selbständig die unterschriftsreife Kostenfestsetzung mit Rechnung. Dann unterschreibt der Rechtspfleger bzw. der Notar alles. Den Rest (Nachrichten, Grundbuchabschriften usw.) macht dann wieder die Geschäftsstelle selbständig. Das geht alles ruck-zug.

    Nur in sehr schwierigen Fällen macht der Notar bzw. Rechtspfleger noch Notizen für die Geschäftsstelle wie die Eintragung zu erfolgen hat.
    Übrigens: Die Eintragungsverfügung wird in Wü. von der Geschäftsstelle gleichzeitig mit der Vorbereitung der Eintragungstexte gemacht. Die Eintragungsverfügung hat hier nicht die Funktion, anzuordnen was einzutragen ist, sondern die Funktion, darzulegen, was eingetragen worden ist und welche Kosten angesetzt wurden.

    Noch vor einigen Jahren war es bei den Amtsgerichten unvorstellbar, dass man eine Schreibmaschine auch nur in die Nähe eines Rechtspflegers bringt (bei einem Richter wäre dies eine absolute Majestätsbeleidiung gewesen).
    Für jede Schreibtätigkeit war sich dieser zu fein. Da hat sich wohl einiges geändert.
    Eine Tastatur ist doch etwas anders.

  • zu #998:

    Da hat sich wohl einiges geändert.

    Insbesondere jetzert bei den neuen zentralen GBA.
    Habe den Eindruck , dass es den mittleren Dienst dort nur noch für Grundbuchabschriften und fürs Schneeschippen gibt.
    Gut; ist ja auch bald wieder Winter.:teufel:

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