Ich hänge noch gleich eine Frage hinten dran:
Habe heute einen solchen Fall auf den Tisch bekommen. Nur hier hat sich das Kind freiwillig zurück in sein Heimatland in Nordafrika begeben. Der Vormund teilt mir mit, dass dies der ausdrückliche Wunsch des Kindes war und beantragt unter Vorlage der Ausreisedokumente die Aufhebung der Vormundschaft.
Würdet ihr hier nun ermitteln, wo die Familie des Kindes in dessen Heimatland genaut lebt? Oder wie (zumindest bei mir am AG) üblich, den Vormund entlassen und die Vormundschaft aufheben oder bestehen lassen?