X ist Kind und Betreuer von A und B. A und B leben im Heim. Nach Anordnung der Betreuungen zieht X in das im Eigentum von A und B stehende Haus.
Muss X jetzt Miete an A und B zahlen und die Nebenkosten übernehmen? Muss eventuell ein Mietvertrag geschlossen werden?
Wenn ja, wie weist X die Zahlungen dem Betreuungsgericht nach, als befreiter Betreuer muss er ja nur eine Vermögensübersicht vorlegen.