Bei einem größeren Objekt (altersgerechtes Wohnen) hat der SV folgendes angegeben:
Die Bewertung der Photovoltaikanlage (kein Fremdeigentum) stellt eine reine Unternehmensbewertung dar. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Erwerber ein Interesse am Weiterbetrieb hat. Eine Zubehöreigenschaft kann der Anlage nicht beigemessen werden. Sie dient der unabhängigen Ertragserzielung und nicht dem Zweck der Hauptsache.
Ein Wert der Anlage ist daher im Gutachten nicht ersichtlich und kann von diesem SV auch nicht ermittelt werden. Auch wurde sie bei den Erträgen nicht berücksichtigt. Wie geht ihr mit solch einen Sachverhalt um? Was für einen SV würdet ihr für die Bewertung der Anlage als Unternehmen ggfs. bestellen --> welches Sachgebiet?
Grüße
Happy.Trigger