Eigentumsumschreibung nach 25 Jahren

  • Hallo, vielleicht hat jemand einen Denkanstoß...

    Für die Eheleute wurde vor 25 Jahren eine Vormerkung eingetragen. Die Umschreibung wurde beantragt, aber durch den Notar wieder zurückgenommen (dieser ist mittlerweile verstorben). Der Antrag wurde vermutlich deshalb zurückgenommen, da die Käufer Mängelansprüche geltend gemacht haben. Dies wurde aber nicht weiter verfolgt. Allerdings wohnen die Käufer seit etwa 25 Jahren in der Immobilie.
    Nun ist der Ehemann verstorben und die Ehefrau hat nunmehr den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt. Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.
    Dem Verkäufer wurde rechtliches Gehör gewährt und trägt vor, sofern seine Forderungen aus der notariellen Urkunde verjährt sind, hat er keine Einwände gegen die Umschreibung.

    Durch das Grundbuchamt wird bei der Umschreibung nicht geprüft, ob er schuldrechtlich Ansprüche gegen die Käufer hat. Würdet ihr diesen Einwand trotzdem berücksichtigen und die Umschreibung ablehnen oder die Umschreibung vollziehen?

  • Mögliche schuldrechtliche Forderungen des Verkäufers stehen dem Vollzug der Auflassung nicht entgegen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eine Auflassungserklärung verjährt nicht; die Umschreibung kann auch noch Jahre oder Jahrzehnte später folgen.
    Mögliche schuldrechtliche Einwände gegen den der Auflassung zu Grunde liegenden Vertrag hat das Grundbuchamt nicht zu prüfen.
    Ob nach der Eintragung des Eigentumswechsels ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB besteht,
    mögen die Beteiligten vor dem Zivilgericht klären.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Wieso wurde der Verkäufer gehört?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!