Hallo, vielleicht hat jemand einen Denkanstoß...
Für die Eheleute wurde vor 25 Jahren eine Vormerkung eingetragen. Die Umschreibung wurde beantragt, aber durch den Notar wieder zurückgenommen (dieser ist mittlerweile verstorben). Der Antrag wurde vermutlich deshalb zurückgenommen, da die Käufer Mängelansprüche geltend gemacht haben. Dies wurde aber nicht weiter verfolgt. Allerdings wohnen die Käufer seit etwa 25 Jahren in der Immobilie.
Nun ist der Ehemann verstorben und die Ehefrau hat nunmehr den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt. Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.
Dem Verkäufer wurde rechtliches Gehör gewährt und trägt vor, sofern seine Forderungen aus der notariellen Urkunde verjährt sind, hat er keine Einwände gegen die Umschreibung.
Durch das Grundbuchamt wird bei der Umschreibung nicht geprüft, ob er schuldrechtlich Ansprüche gegen die Käufer hat. Würdet ihr diesen Einwand trotzdem berücksichtigen und die Umschreibung ablehnen oder die Umschreibung vollziehen?