Hallo Grundbuchler,
wir haben bei uns im GB die missliche Situation, dass teils über Jahrzehnte bei Veräußerungen häufiger die separaten Anteilsblatt gebuchten Wegeanteile vergessen wurden.
(Heute habe ich zufällig erfahren, dass andere Grundbuchämter einen verweisenden Vermerk ins GB setzen, damit diese Anteile nicht vergessen werden... schade - zu spät.)
Nun räumt die Stadt auf und gräbt sämtliche Toten in den GB aus
§ 82 GBO... Vorbereitung aufs DaBa-GB... Die Probleme könnt Ihr Euch sicher blumig vorstellen.
Besonderen "Spaß" macht mir die folgende exemplarische Situation:
Eigentümer/in verkauft das Hausgrundstück in 1972 - Anteilsblatt vergessen.
Diverse Weiterveräußerungen, ursprüngliche E ist seit Jahrzehnten tot, vermutliche Erben bzw. Erbeserben sind vorhanden, aber kein Erbnachweis.
Theoretisch müsste ich die möglichen Erben anschreiben, GB-Berichtigung unter Vorlage der zu erbringenden Erbnachweise notfalls erzwingen.
Der Wert des vergessenen Anteils geht gegen Null, Erbschein nur zu GB-Berichtigungszwecken gibt`s nicht mehr und der Aufwand und Ärger steht in keinerlei vernünftigem Verhältnis zum Ziel. Außer, dass ich am Ende (im Idealfall) ein sauberes GB hab.
(Mal ganz ehrlich - wie soll man den Erben DAS erklären und ohne Skrupel aufbürden!!)
Gibt es in Euren Gerichten kreative, praxisgerechte Lösungen für dieses Problem?
Und wie sieht dieser mystische Verweisungsvermerk aus, dass wir zukünftig die Anteile nicht mehr vergessen?