Du kannst es ja mal dem OLG vorlegen ...
Im Ernst: Ich glaube, Du kannst machen wie ein Dachdecker. Es steht m. E. 50:50, was das OLG daraus machen würde. Die formelle Vorgabe ist da, aber eben auch, dass es beim Zentralen Mahngericht insoweit außer Frage steht, wer es ausgefertigt hat.