Hallo,
mich würde Eure Meinung zu folgendem Problem interessieren:
Eine alte Dame mit 92 Jahren, die mir aus früheren Tätigkeiten bekannt ist, beauftragt mich mit der Beurkundung einer Grundschuld über 40.000.-- Euro.
Hintergrund ist folgender:
Sie ist seit Jahren auf die Hilfe einer Pflegekraft angewiesen und die insoweit entstehenden Kosten haben die Ersparnisse zwischenzeitlich verbraucht.
Die Hausbank ist - erstaunlicherweise - bereit, die künftigen Pflegekosten zu finanzieren, wobei jedoch dingliche Absicherung durch die Grundschuld erforderlich ist. ( Möglicherweise ist die Bank an dem Haus interessiert, aber das mag mal außen vor bleiben )
Bei Grundbucheinsicht habe ich festgestellt, daß neben der alten Dame immer noch zu 1/2 ihr bereits vor fast 20 Jahren verstorbener Ehemann als Miteigentümer eingetragen ist.
Aufgrund einer mir vorgelegten Fotokopie eines privatschriftlichen Ehegattentestementes aus dem Jahre 1980 mit wechselseitiger Erbeinsetzung, versehen mit dem Eröffnungsvermerk des Nachlaßgerichtes, habe ich beantragt, einen Erbschein des Inhalts zu erteilen, daß die alte Damen Alleinerbin nach ihrem Ehemann geworden ist.
So weit, so gut.
Und jetzt kommt`s:
Der Rechtspfleger teilt mir mit, daß
1. sich in der Nachlaßakte ein Vertrag aus dem Jahre 1965 befindet, in dem die Eheluete Gütertrennung vereinbart haben und
2. sich dort ein weiterer Vertrag aus dem Jahrte 1965 befindet, in welchem die alte Dame gegenüber ihrem Ehemann auf sämtliche gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte verzichtet hat.
Ich meine, daß all das völlig irrelevant ist, da sie aufgrund Testamentes, welches viele Jahre nach dem Erbverzichtsvertrag errichtet wurde, nunmehr zur Alleinerbin eingesetzt wurde.
Seht Ihr das anders?
Gruß HansD
*edit*
Ich wollte jetzt eigentlich die Überschrift noch ändern, und zwar dergestalt, daß dem Genitiv Rechnung getragen wird, komme allerdings da nicht mehr rein... seht es mir nach!