Mehrere Angelegenheiten Kindesunterhalt

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ein Rechtsanwalt beantragt einen Berechtigungsschein für die Geltendmachung von Getrenntlebendenunterhalt und daneben noch für jedes der beiden Kinder einen Berechtigungsschein in der Angelegenheit "Geltendmachung von Kindesunterhalt". Die Kindeseltern sind noch miteinander verheiratet, so dass ein Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft nach § 1629 III BGB vorliegt. Kann man hier für jedes Kind einen Schein erteilen?

  • Hallo,
    Kann man hier für jedes Kind einen Schein erteilen?



    Weder noch. Siehe anderen Thread zum Thema BerH und Jugendamt. Bin gerade zu faul zum verlinken. Vielleicht mal die Suchfunktion bemühen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Wenn die Kinder unter 12 -> Jugendamt -> nur BerH-Schein für Trennungsunterhalt

    Wenn Kinder über 12 -> ein Schein für Trennungs- und Kindesunterhalt. (Da für beide Berechnungen gleichen Unterlagen beigezogen werden müssten. Normal im Verfahren bei Gericht dann auch nur Streitwerterhöhung und nicht 3 Verfahren)

  • Ich meine 12...

    Weil bis 12 gilt die (kostenlose) Beistandschaft durch das Jugendamt (=andere Möglichkeit der Hilfestellung)

    Andere Institutionen, die den Unterhalt regelmäßig kostenlos überprüfen sind mir nicht bekannt.

  • Tessa meint 21 Jahre und nicht 12 Jahre, vgl. § 18 Abs. 4 SGB VIII:

    Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.



    Das mit den 21 ist leider eher theoretisch - bis unserem Jugendämtern fliegen die Leute ab 18 raus und bekommen sogar schriftlich daß ihnen nicht geholfen wird.
    Seit mir einmal ein Schreiben dieser Art vorgelegt wurde gebe ich wieder Scheine für Unterhalt ab 18...

  • Hm... Wenn das mit den 21 stimmt, würde hier gar niemand mehr wirklich BerH bekommen (bis 21). Aber mir ist nur bekannt, dass Jugendamt bis 12 verpflichtet ist mit Beistandschaft.


  • Weil bis 12 gilt die (kostenlose) Beistandschaft durch das Jugendamt



    Das ist mir neu. :eek: Lt. AG Karlsruhe JAmt 2001, 302 endet die Beistandschaft mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (vgl. Palandt RdNr. 5 zu § 1715 BGB).
    Das einzige was mir in diesem Zusammenhang einfällt ist, dass die Bezugsberechtigung für UVG mit Vollendung des 12. Lebensjahres wegfällt.


  • Weil bis 12 gilt die (kostenlose) Beistandschaft durch das Jugendamt



    Das ist mir neu. :eek: Lt. AG Karlsruhe JAmt 2001, 302 endet die Beistndschaft mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (vgl. Palandt RdNr. 5 zu § 1715 BGB).
    Das einzige was mir in diesem Zusammenhang einfällt ist, dass die Bezugsberechtigung für UVG mit Vollendung des 12. Lebensjahres wegfällt.
    Aber eine Beistandschaft ist meines Wissens auch noch nach dem 12. Lebensjahr möglich.



    Das wäre mir wiederum neu. 8| O.o
    Beistandschaft kenne ich nur bis 12 (unabhägig vom Unterhaltsvorschuss). Allerdings weiß ich auf Anhieb auch nicht, wie/wo man die auf 12 festgelegt hatte.

  • Gesetzeswortlaut zur von diabolo genannten Vorschrift:
    "Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder des Jugendlichen.

    Gleiches gilt für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres." (§ 18 Abs. 3, 4 SGB VIII).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Und: Beratung meherer Kinder ist eine Angelegenheit! Sogar Mutter + Kind




    bei uns wird dem Anwalt sodann eine Erhöhung pro Auftraggeber gem. VV1008 RVG zugebilligt zum ausgleich der Mehrarbeit



    Bei uns nicht!
    In dem Skript aus Bessering auch nicht und auch sonst gibt es viele Meinungen, die das nicht zugestehen.



  • andere Bundesländer, andere Sitten:strecker

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14



  • Andere Frauen, ............. . Ne, heute ist Weltfrauentag:D

  • @ # 17:
    andere Bundesländer, andere Sitten:strecker[/quote]

    Andere Frauen, ............. . Ne, heute ist Weltfrauentag:D[/quote]



    ist das nicht schon frauenfeindlich:gruebel:

    hat wohl noch keine unserer lieben Kolleginnen bemerkt, oder ?

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Gut, dann schmetter ich ab so fort jeglichen Beratungshilfeantrag bei Unterhalt für bis zu 21 Jährige ab. Oh je, ich seh jetzt schon die Flut an Rechtsmitteln...

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