Hab da auch mal wieder ein Problem:
Ich soll eine Auflassungsvormerkung für Eheleute zu Bruchteilen eintragen, mit der Maßgabe, dass der Anspruch dem Überlebenden alleine zustehen soll. Rechtlich kein Problem: RdNr.1499 Schöner/Stöber, 3.Variante = Anspruch schon bei dessen Begründung abgetreten, später bei Eintritt im Grundbuch berichtigend zu vermerken.
Aber wie trag ich dies bei der Vormerkung ein?
Reicht hier " bedingt" - also Bezugnahme -oder sollte ich den Vermerk, wie vom Notar beantragt so ausformulieren: Recht steht dem Längstlebenden alleine zu.
Gruß Katrin
Vermerk "Recht steht dem Längstlebenden zu"
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Katkies -
31. Januar 2006 um 15:33
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Unsere SolumStar-Bausteine für Vormerkungen sehen vor, einen Vermerk wie "Das Recht steht nach dem Ableben eines Berechtigten dem Überlebenden allein zu" einzufügen. Daher mache ich das in den seltenen Fällen, wo ich entsprechende Anträge habe, dann auch so.
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In unseren Bausteinen steht "bedingt für den Überlebenden allein" (da ist dann praktisch für jeden etwas mit dabei). Ich schreib s immer so rein, wie s der Notar formuliert; das ist nicht falsch und man hat keine lästigen Rückrufe (z.B. gerade dann wenn man im Forum surft), weil jemand die abweichende Formulierung nicht gefällt.
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Wir schreiben "...zu je 1/2*; für den Überlebenden allein; gemäß Bewilligung etc."
* oder sonstige Bruchteile
Das "für den Überlebenden allein" impliziert m. E. die Bedingtheit des Anspruchs (nicht der Vormerkung, das wäre etwas anderes) ausreichend, da wegen der Bedingtheit des Anspruchs auf die Bewilligung Bezug genommen werden kann. -
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für die Eintragungstipps!
Unsere SolumStar-Bausteine geben das leider bis dato nicht her, habe mich aber schon mit unserer IT-Abteilung in Verbindung gesetzt, mal schauen, ob die da was machen können, denn diese Fallkonstellation kommt in letzter Zeit bei uns häufiger vor. -
Das sollte bei SOLUM-STAR kein Problem sein, denn es muss nur in der Auswahl der Anteilsverhältnisse eine Zeile hinzugefügt werden (hatte ich hier recht rasch erledigt). Es genügt ja bei den Bausteinen für die AV bzw. - wenn Ihr den habt - Leibgeding etc/AV (heißt bei uns LGD).
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Ich halte mich meist an den Baustein
-> bedingt für den Überlebenden allein
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