Ob Berechtigte in den EU-Terroristenlisten eingetragen sind, wird von mir geprüft. 12
-
Ja, immer (0) 0%
-
Nein, grundsätzlich nicht (8) 67%
-
Manchmal (0) 0%
-
Nur, wenn es deutliche Hinweise auf eine Eintragung in der Liste gibt (4) 33%
Im Grundbuch-Forum wurde / wird das Thema bereits diskutiert, nun möchte ich es auch zu den Versteigerungsrechtspflegern tragen:
Die die EU-VO aufgestellten Terroristenlisten sind grds. unmittelbar geltendes Recht und als allgemeine Verfügungsbeschränkungen von Amts wegen zu beachten. Das heißt, der Zuschlag darf grds. an eine in der Liste benannte Person / Gruppe nicht erteilt werden.
Die Beiträge im GB-Forum vermitteln den Eindruck, als ob die Listen in der Praxis auf recht wenig Interesse stoßen. Ich gestehe, auch ich habe das Thema bisher nicht problematisiert.
Gibt es denn Rechtspfleger / Gerichte, die einen regelmäßigen Datenabgleich vornehmen? Gibt es Landesjustizverwaltungen, die außer mit allgemeinen Erlassen auch mit praktischen Hinweisen etc. reagieren?