Hört sich logisch an. Danke:)
Da bin ich mir nicht mehr so sicher. Gut es ging hier um PKH, allerdings wäre es dem BGH sicher zuzumuten gewesen, in einem obiter dictum, ein paar schlaue Sprüche abzusetzten, die den Anwendern eine Anwendungshilfe gegeben hätte, BGH vom 07.04.2016, IX ZB 89/15.
Da gibt es mittlerweile doch sooo viele Entscheidungen des BGH zu. Ich weiß garnicht, warum die wieder als Leitsatz war. Ich habe da noch irgendwie IX ZA 23/08 (Streit um Lastschriftwiderruf), IX ZB 268/09 ( Streit über Massezugehörigkeit von Lohnanteilen), IX ZR 94/06 ( Erstattung von Mitgliedschaftsbeträgen), IX ZB 89/15 ( Zugehörigkeit Forderung zur Masse), IX ZB 281/09 ( Zugehörigkeit Beitrag Zusatzvereinbarung), nur mal als eine kleine Auswahl ;). Und in allen kommt eigentlich klar zum Ausdruck, dass wir als InsoGericht darüber nicht zu entscheiden haben.