Protokoll mach ich das nicht. Ich stelle fest, dass keine bzw. Widersprüche eingegangen sind und verfüge, dass bewertet werden soll und evtl. Abschriften nach § 179 Abs. 3 InsO rausgehen.
Das mit der Feststellung sowie den Abschriften ist jeweils klar. Aber was meinst Du mit "bewerten"?