Nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums in Berlin werden die vom 01. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt festgesetzt:
- Erwerbstätigenfreibetrag: 174 €
- Parteifreibetrag: 382 €
- Unterhaltsfreibetrag/Kinderfreibetrag: 267 €.
PKH-Bekanntmachung 2007 - Änderung der Freibeträge nach § 115 ZPO
-
-
Die Zahlen sind von allgemeiner Wichtigkeit - ich habe den Thread daher mal oben festgepinnt und gleichzeitig in das Subforum "PKH" verschoben.
13
(Mod.) -
Danke für die Info: Ist eine wahnsinnige Veränderung
-
Danke für die Info: Ist eine wahnsinnige Veränderung
Führt aber trotzdem dazu, dass Updates f.d. Berechnungsprogramme notwendig werden. Das bringt die Wirtschaft in Schwung .
-
Naja, ich trage die neuen Zahlen manuell in mein Berchnungsprogramm ein und gut ist.
Und mal ehrlich: Die Steigerung ist doch albern. Ich denke alleine die Erhöhung der Energiepreise ist höher, als der Freibetrag.
Die Freibeträge sollten doch mindestens den Inflationsausgleich enthalten.
Andererseits könnte man die ja an die Beamtenbezüge koppeln, da würden manche dann dumm gucken .
Ich merke schon: Heute Abend bin ich irgendwie schräg drauf, daher sage ich besser: Tschö !
-
Und mal ehrlich: Die Steigerung ist doch albern.
JA! Auch wenn Kleinvieh auch Mist macht - eine Erhöhung um 1 bzw. 2 € ist einfach lächerlich! -
Nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums in Berlin werden die vom 01. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt festgesetzt:
- Erwerbstätigenfreibetrag: 174 €
- Parteifreibetrag: 382 €
- Unterhaltsfreibetrag/Kinderfreibetrag: 267 €.
wo find ich denn sowas? bzw. die ganze Bekanntmachung? -
Nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums in Berlin werden die vom 01. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt festgesetzt:
- Erwerbstätigenfreibetrag: 174 €
- Parteifreibetrag: 382 €
- Unterhaltsfreibetrag/Kinderfreibetrag: 267 €.
wo find ich denn sowas? bzw. die ganze Bekanntmachung?
Die Mitteilung ging bei uns als Umlauf herum. Es war ein Schreiben des BJM in Berlin, dem die entsprechende Bekanntmachung beigelegen war. Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 (PKHB 2007) ist allerdings anscheinend noch nicht online, zumindest ist auf der Seite des BJM nichts zu finden ... -
Bis zum 01.07.2007 sind´s ja noch ein paar Tage.
-
Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 (PKHB 2007) ist allerdings anscheinend noch nicht online, zumindest ist auf der Seite des BJM nichts zu finden ...
Auf der Seite http://frei.bundesgesetzblatt.de ist auch noch nix. Kommt wohl noch. -
Kann ich mein PKH-Fix wieder wegschmeißen
-
Kann ich mein PKH-Fix wieder wegschmeißen
Na, mit den Ergänzungen geht das doch immer recht schnell. Und nen Euro zuzählen, schaffst Do doch noch, oder rmdvz.;) -
Hier nun der "offizielle" Link zum Bundesgesetzblatt mit der entsprechenden Veröffentlichung der unter #1 genannten Beträge.
-
Danke für die Info: Ist eine wahnsinnige Veränderung
Führt aber trotzdem dazu, dass Updates f.d. Berechnungsprogramme notwendig werden. Das bringt die Wirtschaft in Schwung .
Berechnungsprogramme??? Davon können wir hier nur träumen...
Hier gibts nur selbstgebastelte Vorlagezettel als Berechnungshilfe! -
Bei uns (NRW) werden vom Dienstherrn diverse Programme im Intranet zur Verfügung gestellt.
Sonst schau doch mal hier http://www.pkh-fix.de/ -
Bei uns (NRW) werden vom Dienstherrn diverse Programme im Intranet zur Verfügung gestellt.
Sonst schau doch mal hier http://www.pkh-fix.de/
Wir haben auch pkh-fix.
Aber um derlei zu erhalten, muss sich der Sklave schon selbst drum bemühen. -
Sonst schau doch mal hier http://www.pkh-fix.de/
Dort gibts auch eine Excel-Tabelle zum runterladen (da braucht man niemanden fragen um sie auf dem Dienst-PC zu verwenden).
Diese kann man sich auch gut so zurechtstricken, dass sie gleich als Anlage zu entsprechenden Anschreiben verwendet werden kann. -
Bei uns (NRW) werden vom Dienstherrn diverse Programme im Intranet zur Verfügung gestellt.
Sonst schau doch mal hier http://www.pkh-fix.de/
Witzbold... Auf diese seite kann ich leider nicht zurück greifen, wir sind hier sehr eingeschränkt... -
Bei uns (NRW) werden vom Dienstherrn diverse Programme im Intranet zur Verfügung gestellt.
Sonst schau doch mal hier http://www.pkh-fix.de/
Witzbold... Auf diese seite kann ich leider nicht zurück greifen, wir sind hier sehr eingeschränkt...
Ihr seid eingeschränkt???? -
wir sind hier sehr eingeschränkt...
simply PN.... -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!